Presse



29. April 2003

LSVD: Eingetragene Lebenspartnerschaft ausbauen, Antidiskriminierungsgesetz schaffen!

Einhaltung der Wahlversprechen gefordert

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), erklärt:

Der Lesben- und Schwulenverband fordert die Bundesregierung auf, ihre Wahlversprechen umzusetzen. Acht Monate nach der Bundestagswahl ist es an der Zeit, nun endlich den versprochenen Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzugehen, sowie ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Der LSVD legt heute ausformulierte Gesetzentwürfe zur Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie ein Eckpunktepapier zum Antidiskriminierungsgesetz vor. Wir haben die Entwürfe der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder übersandt. Der LSVD erwartet, dass nun zügig in die Gesetzgebungsarbeit eingetreten wird. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 grünes Licht gegeben zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Es gibt keinen Grund, hier noch länger zuzuwarten.

Wir warnen das Bundesjustizministerium: Wenn nicht bald Signale kommen, dass man die Wahlversprechen ernsthaft angeht, werden Lesben und Schwule auf den diesjährigen Demonstrationen zum Christopher-Street-Day ihren Protest sehr deutlich auf die Straße tragen.

Besonders nachdrücklich warnen wir vor Überlegungen aus dem Justizministerium, Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität, des Geschlechts oder einer Behinderung aus dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auszusparen. Damit würde geradezu ein Freibrief für Diskriminierung ausgestellt. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen. Solche Pläne wären einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung absolut unwürdig.

Bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft kämpfen wir für die volle rechtliche Gleichstellung. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein großer Schritt nach vorne. Doch im Steuerrecht, im Beamtenrecht, bei der Hinterbliebenenversorgung und in vielen anderen Bereichen werden Lebenspartner noch immer massiv diskriminiert.

Verbleibende Unterschiede zur Ehe im Lebenspartnerschaftsgesetz müssen aufgehoben, Einzelregelungen durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften für die Ehe ersetzt werden. Dasselbe gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und alle noch offenen kindschaftsrechtlichen Fragen. Diese Regelungen benötigen keine Zustimmung des Bundesrates.

Das Ergänzungsgesetz muss erneut eingebracht werden. Dies erfordert allein schon die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die bis Jahresende zu erfolgen hat. Der LSVD fordert Bundestag und Bundesrat auf, Lesben und Schwule nicht auf den Klageweg zu zwingen, sondern rechtzeitig für einen rechtskonformen Zustand zu sorgen.

www.lsvd.de

 


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