Presse



17. Juni 2003

Diskriminierungsverbot in EU-Verfassung:

LSVD begrüßt Entwurf des Konvents
Aber: Prinzip der Mehrheitsentscheidung ist nötig

Zu dem vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf für eine EU-Verfassung erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD und ILGA-Koordinator des LSVD:

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßt, dass in dem vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf für eine EU-Verfassung die Nichtdiskriminierung u. a. auch aufgrund der sexuellen Orientierung in den verschiedenen Teilen fest verankert ist. So zählen Gleichheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu den Werten in der Union (Artikel I-2). Die Bekämpfung von Diskriminierung wird als Ziel genannt (Artikel I-3).

Es ist ein großer Erfolg, dass die Grundrechtecharta mit dem Prinzip der Nichtdiskriminierung (Artikel II-21) fester Bestandteil der Verfassung und rechtsverbindlich werden soll. Im konkreten Politikteil wird Antidiskriminierung auch als Ziel für andere Politikfelder festgelegt (Artikel III-1a).

Dies alles ist der intensiven Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen aus unterschiedlichen Bereichen in den einzelnen EU-Staaten und auf europäischer Ebene zu verdanken. Die International Lesbian and Gay Association ILGA-Europe und der LSVD sind an dieser Lobbyarbeit aktiv beteiligt.

Enttäuschend ist jedoch, dass bislang am Prinzip der Einstimmigkeit bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung festgehalten wird (Artikel III-5). Und dies angesichts einer auf 25 Mitglieder erweiterten Union! Es wird sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, bei 25 oder mehr Mitgliedsstaaten einstimmige Beschlüsse im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Diskriminierung zu erzielen.

Wir stehen deshalb auch weiterhin in Kontakt mit deutschen Mitgliedern des Konvents, um bis Anfang Juli bei den weiteren Verhandlungen zum Teil III der Verfassung zu erreichen, dass künftig Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung durch das Mehrheitsprinzip im Rat sowie durch Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes angegangen werden können.

Kontakt zu Philipp Braun: ilga@lsvd.de

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