17. Juni 2003
Diskriminierungsverbot in EU-Verfassung:
LSVD begrüßt Entwurf des Konvents
Aber: Prinzip der Mehrheitsentscheidung ist nötig
Zu dem vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf für eine EU-Verfassung
erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD und ILGA-Koordinator des LSVD:
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßt, dass in dem
vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf für eine EU-Verfassung die
Nichtdiskriminierung u. a. auch aufgrund der sexuellen Orientierung in den
verschiedenen Teilen fest verankert ist. So zählen Gleichheit, Toleranz und
Nichtdiskriminierung zu den Werten in der Union (Artikel I-2). Die
Bekämpfung von Diskriminierung wird als Ziel genannt (Artikel I-3).
Es ist ein großer Erfolg, dass die Grundrechtecharta mit dem Prinzip der
Nichtdiskriminierung (Artikel II-21) fester Bestandteil der Verfassung und
rechtsverbindlich werden soll. Im konkreten Politikteil wird
Antidiskriminierung auch als Ziel für andere Politikfelder festgelegt
(Artikel III-1a).
Dies alles ist der intensiven Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen
aus unterschiedlichen Bereichen in den einzelnen EU-Staaten und auf
europäischer Ebene zu verdanken. Die International Lesbian and Gay
Association ILGA-Europe und der LSVD sind an dieser Lobbyarbeit aktiv
beteiligt.
Enttäuschend ist jedoch, dass bislang am Prinzip der Einstimmigkeit bei
Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund von ethnischer
Zugehörigkeit, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung
festgehalten wird (Artikel III-5). Und dies angesichts einer auf 25
Mitglieder erweiterten Union! Es wird sehr schwierig, wenn nicht unmöglich,
bei 25 oder mehr Mitgliedsstaaten einstimmige Beschlüsse im Zusammenhang mit
der Bekämpfung von Diskriminierung zu erzielen.
Wir stehen deshalb auch weiterhin in Kontakt mit deutschen Mitgliedern des
Konvents, um bis Anfang Juli bei den weiteren Verhandlungen zum Teil III der
Verfassung zu erreichen, dass künftig Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung durch das Mehrheitsprinzip im Rat sowie durch
Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes angegangen werden können.
Kontakt zu Philipp Braun: ilga@lsvd.de
_________________
LSVD Pressestelle
Willmanndamm 8
10827 Berlin
T. (030) 78954763
F. (030) 44008241
presse@lsvd.de
www.lsvd.de
|