Presse



6. Juli 2003

LSVD zum Kölner CSD 2003:

Kanzler soll Wahlversprechen endlich umsetzen!

Antidiskriminierungsgesetz auch für Lesben und Schwule!

Aus Anlass der heute stattfindenden Kölner CSD-Demonstration erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert anlässlich der Kölner Parade zum Christopher Street Day Bundeskanzler Schröder auf, die Wahlversprechen aus dem vergangenen Jahr umzusetzen. Zehn Monate nach der Bundestagswahl ist es an der Zeit, endlich ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das seinen Namen auch verdient.

Deshalb lautet die Parole auf unserem Transparent vor Wagen Nr. 59: „Herr Schröder! Agenda 2003: Antidiskriminierungsgesetz auf für Lesben und Schwule. Basta!“

Besonders nachdrücklich warnen wir vor Überlegungen der Bundesjustizministerin Zypries, Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung aus dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auszusparen. Damit würde geradezu ein Freibrief für Diskriminierung ausgestellt. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen.

Auch der im Wahlkampf versprochene Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist längst überfällig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 grünes Licht gegeben zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Es gibt keinen Grund, hier noch länger zuzuwarten.

Im Steuerrecht, im Beamtenrecht, bei der Hinterbliebenenversorgung und in vielen anderen Bereichen werden Lebenspartner noch immer massiv diskriminiert. Verbleibende Unterschiede zur Ehe im Lebenspartnerschaftsgesetz müssen aufgehoben werden.

Es gibt keinen sachlichen Grund, lesbischen und schwulen Paaren das Adoptions- und gemeinsame Sorgerecht zu verweigern. Lesben und Schwule sind genauso gute oder schlechte Eltern wie alle anderen auch. Gleichgeschlechtliche Familien müssen gleiche Rechte erhalten!

Längst wachsen in Deutschland Hunderttausende von Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien auf. Doch diese Kinder sind rechtlich und finanziell schlechter abgesichert als andere Kinder. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein!

 


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