25. Juli 2003
Österreich wegen diskriminierendem Mietrecht verurteilt
LSVD begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
Präzedenzfall für 33 Staaten des Europarates
Zu dem wichtigen Urteil aus Straßburg erklärt Philipp Braun,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gestern
mitgeteilt, dass Österreich die Menschenrechte eines schwulen Mannes
verletzte, als ihm nach dem Tod seines Partners die Wohnung gekündigt wurde.
Dieser war Hauptmieter der Wohnung gewesen, in der das Paar drei Jahre lang
zusammen gelebt hatte. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte 1996 zwei
Urteile niedriger Instanzen aufgehoben, dem Vermieter Recht gegeben und die
Kündigung für rechtens erklärt.
Das gestern veröffentlichte Urteil des EGMR ist nicht nur für Österreich von
Bedeutung. Es betrifft die 33 (von 45) Mitgliedsstaaten des Europarates, die
auch weiterhin lesbischen und schwulen Paaren eine rechtliche Grundlage
vorenthalten.
In Deutschland ist diese Frage im Mietrecht nach langen Kämpfen seit 2001
positiv geregelt, sowohl für Eingetragene Lebenspartner, als auch für
gleichgeschlechtliche
Paare, die ohne Eintragung zusammenwohnen.
Künftig haben alle ähnlich gelagerten Fälle beste Erfolgsaussichten.
Diejenigen Mitgliedsstaaten des Europarates, in denen homosexuelle
Partnerschaften weiterhin im rechtsfreien Raum schweben, sind also gut
beraten, wenn sie ihre rechtlichen Diskriminierungen schleunigst aus der
Welt schaffen.
Rechtliche Regelungen, die in diesen 33 Staaten für heterosexuelle nicht
eheliche Lebensgemeinschaften gelten, müssen künftig auch homosexuellen
Lebensgemeinschaften eingeräumt werden.
Leider veröffentlicht der EGMR seine Entscheidungen nur auf französisch
und englisch. Das Urteil von gestern liegt bisher nur in französisch vor.
Man kann es wie folgt aufrufen:
http://www.echr.coe.int/Fr/Judgments.htm
Menüpunkte -> Liste des arrêts récents -> AFFAIRE KARNER c. AUTRICHE
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