Presse



25. Juli 2003

Österreich wegen diskriminierendem Mietrecht verurteilt

LSVD begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Präzedenzfall für 33 Staaten des Europarates

Zu dem wichtigen Urteil aus Straßburg erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gestern mitgeteilt, dass Österreich die Menschenrechte eines schwulen Mannes verletzte, als ihm nach dem Tod seines Partners die Wohnung gekündigt wurde. Dieser war Hauptmieter der Wohnung gewesen, in der das Paar drei Jahre lang zusammen gelebt hatte. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte 1996 zwei Urteile niedriger Instanzen aufgehoben, dem Vermieter Recht gegeben und die Kündigung für rechtens erklärt.

Das gestern veröffentlichte Urteil des EGMR ist nicht nur für Österreich von Bedeutung. Es betrifft die 33 (von 45) Mitgliedsstaaten des Europarates, die auch weiterhin lesbischen und schwulen Paaren eine rechtliche Grundlage vorenthalten.

In Deutschland ist diese Frage im Mietrecht nach langen Kämpfen seit 2001 positiv geregelt, sowohl für Eingetragene Lebenspartner, als auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ohne Eintragung zusammenwohnen.

Künftig haben alle ähnlich gelagerten Fälle beste Erfolgsaussichten. Diejenigen Mitgliedsstaaten des Europarates, in denen homosexuelle Partnerschaften weiterhin im rechtsfreien Raum schweben, sind also gut beraten, wenn sie ihre rechtlichen Diskriminierungen schleunigst aus der Welt schaffen.

Rechtliche Regelungen, die in diesen 33 Staaten für heterosexuelle nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten, müssen künftig auch homosexuellen Lebensgemeinschaften eingeräumt werden.

Leider veröffentlicht der EGMR seine Entscheidungen nur auf französisch und englisch. Das Urteil von gestern liegt bisher nur in französisch vor. Man kann es wie folgt aufrufen: http://www.echr.coe.int/Fr/Judgments.htm Menüpunkte -> Liste des arrêts récents -> AFFAIRE KARNER c. AUTRICHE

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