31. Juli 2003Zwei Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz:
Noch immer warten wir auf gleiche Rechte
LSVD: Bundesregierung muss aktiv werden!
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD), erklärt:
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft warten
Lesben und Schwule noch immer auf gleiche Rechte. Der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu
werden und die im Wahlkampf versprochene Überarbeitung und Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes anzugehen.
Die Rechtslage ist eindeutig: In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das
Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das
Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher
Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass Verbesserungen
zulässig sind. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in
Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen,
die denen der Ehe gleich oder nahe kommen". Deshalb ist jetzt die Politik
gefragt. Es gibt keinen Grund, noch länger zu zögern.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss auf dieser Grundlage überarbeitet
werden. Die noch vorhandenen Unterschiede zur Ehe müssen aufgehoben werden.
Einiges kann dabei sogar ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt werden,
z.B. die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der LSVD fordert die volle Gleichberechtigung. Dazu gehört natürlich die
volle Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Deshalb muss das in
der letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in
das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Auch die unionsgeführten
Bundesländer sind aufgefordert, endlich ihren Frieden mit der
Lebenspartnerschaft zu machen und notwendige Regelungen im Bundesrat nicht
zu blockieren.
Politikerinnen und Politiker, ob katholisch oder nicht, sollten sich bei der
rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften allein
von der Realität und von demokratischen Grundsätzen leiten lassen und nicht
von fundamentalistischen "Weisungen" des Vatikans. Der unselige Versuch von
Kardinal Ratzinger, katholische Politiker und Politikerinnen "moralisch" in
die "Pflicht" zu nehmen und zu Befehlsempfängern Roms zu degradieren, ist
politische Erpressung. Katholische Politikerinnen und Politiker sollten
sich gegen diese Bevormundung und die menschenfeindliche
Homosexuellen-Politik des Vatikan verwahren.
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