Presse



31. Juli 2003

Zwei Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz:
Noch immer warten wir auf gleiche Rechte

LSVD: Bundesregierung muss aktiv werden!

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärt:

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft warten Lesben und Schwule noch immer auf gleiche Rechte. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden und die im Wahlkampf versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzugehen.

Die Rechtslage ist eindeutig: In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass Verbesserungen zulässig sind. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen". Deshalb ist jetzt die Politik gefragt. Es gibt keinen Grund, noch länger zu zögern.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss auf dieser Grundlage überarbeitet werden. Die noch vorhandenen Unterschiede zur Ehe müssen aufgehoben werden. Einiges kann dabei sogar ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt werden, z.B. die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der LSVD fordert die volle Gleichberechtigung. Dazu gehört natürlich die volle Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Deshalb muss das in der letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Auch die unionsgeführten Bundesländer sind aufgefordert, endlich ihren Frieden mit der Lebenspartnerschaft zu machen und notwendige Regelungen im Bundesrat nicht zu blockieren.

Politikerinnen und Politiker, ob katholisch oder nicht, sollten sich bei der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften allein von der Realität und von demokratischen Grundsätzen leiten lassen und nicht von fundamentalistischen "Weisungen" des Vatikans. Der unselige Versuch von Kardinal Ratzinger, katholische Politiker und Politikerinnen "moralisch" in die "Pflicht" zu nehmen und zu Befehlsempfängern Roms zu degradieren, ist politische Erpressung. Katholische Politikerinnen und Politiker sollten sich gegen diese Bevormundung und die menschenfeindliche Homosexuellen-Politik des Vatikan verwahren.

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