Presse



09. September 2003

UN-Menschenrechtskommission verurteilt Australien

Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Premiere in der Weltorganisation

Zur Entscheidung der UN-Menschenrechtskommission im Fall Young vs. Australien erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Beschluss der UN-Menschenrechtskommission, die australische Regierung wegen Diskriminierung im Fall Young vs. Australien zu verurteilen, ist eine Premiere innerhalb der Weltorganisation.

Zum ersten Mal hat sich die UNO zum Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften geäußert. Im konkreten Fall ging es um die Fortzahlung der Pension des 1998 verstorbenen Kriegsveterans Larry Cains an den überlebenden Partner Edward Young.

Die Fortzahlung der staatlichen Pension war von den australischen Behörden mit der Begründung abgelehnt worden, nur Verheiratete oder heterosexuelle nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner könnten in den Genuss einer solchen Hinterbliebenenrente kommen. Cains und Young hatten 38 Jahre zusammengelebt.

Wir hoffen, dass dieser Beschluss sich positiv auswirken wird auf die im nächsten Jahr anstehende Entscheidung innerhalb der UN-Menschenrechtskommission über die brasilianische Resolution „Menschenrechte und sexuelle Orientierung“, die auf alle Mitgliedsstaaten ausstrahlen würde.

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