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Presseinformation 25.09.2003 Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten HomosexuellenDer Deutsche Bundestag befasst sich heute erstmals mit dem Antrag der Regierungsfraktionen, in Berlin ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten. Einen entsprechenden Antrag hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Juli in den Bundestag eingebracht. Heute steht die Überweisung zur Beratung in die Ausschüsse an. Die Federführung wird der Ausschuss für Kultur und Medien übernehmen. Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der Gedenkkultur der Bundesrepublik wenig Beachtung gefunden. Mit einem zentralen Denkmal der Bundesrepublik Deutschland in der Bundeshauptstadt Berlin soll das Gedenken an diese, auch nach Ende des Nationalsozialismus noch vielfach Verfolgungen und Diskriminierungen ausgesetzte Opfergruppe einen würdigen Ort finden. Der gemeinsame Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat die Drucksachennummer 15/1320 und ist abzurufen unter http://dip.bundestag.de/btd/15/013/1501320.pdf. Günter Dworek
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