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14.10.2003 Aufruf des LSVD, Briefe an die SPD zu schreibenDie Koalition will aus Anlass der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe das Bundessozialhilfegesetz als SGB XII in das Sozialgesetzbuch einordnen. Dabei sollen die Lebenspartner im Sozialhilferecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung war im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz vorgesehen, das in der letzten Legislaturperiode am Widerstand der CDU/CSU gescheitert ist. Ich finde es empörend, dass die Koalition die uns versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf die lange Bank schiebt und offenbar nur noch bereit ist, solche Regelungen umzusetzen, die für Lebenspartner belastend sind. Deshalb habe ich den beiden maßgeblichen SPD-Abgeordenten namens der "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)" einen Brief geschrieben. Es wäre schön, wenn Ihr auch schreiben würdet. Die Sache eilt! An die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen brauchen wir nicht zu schreiben. Die sind in diesem Punkt auf unserer Seite. Manfred Bruns <<
Frau Helga Kühn-Mengel MdB
Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Bundestags-Drucksache 15/1514 Sehr geehrte Frau Schaich-Walsch,
wir sind empört darüber, dass die Koalitionsparteien keinerlei Anstalten machen, die den Lesben und Schwulen im Wahlkampf versprochene und im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Angriff zu nehmen. Selbst die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wird von der Koalition hinausgezögert, obwohl die Richtlinie bis zum 02.12.2003 umgesetzt werden muss. Sie schreibt zwingend vor, dass Lebenspartner mit Ehegatten im Beamtenrecht (Familienzuschlag, Beihilfe, Pensionen usw.) und im Arbeitsrecht (Ortszuschlag, Beihilfe, Betriebsrenten usw.) gleichgestellt werden müssen. Viele Lesben und Schwule sind deshalb wegen der Untätigkeit der Koalition gezwungen, ab Dezember 2003 die ihnen zustehenden Rechte einzuklagen. Nur bei Regelungen, die sich zu Lasten der Lebenspartner auswirken, ist die Koalition bereit zu handeln, wie z.B. jetzt bei der geplanten Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten in der Sozialhilfe. Dabei ist in diesem Punkt keine Eile geboten, weil das allgemeine Prinzip der Nachrangigkeit der Sozialhilfe schon jetzt bei Lebenspartnern zu einer faktischen Berücksichtigung des Einkommens des Partners bei der Prüfung seiner Bedürftigkeit führt: Denn so wie der Hilfeempfänger darauf verwiesen werden kann, seine eigene Arbeitskraft zum Bestreiten seines Lebensunterhalts einzusetzen, so muss er auch Hilfe von Angehörigen vorrangig in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch ein realisierbarer Unterhaltsanspruch gegen den Lebenspartner, wenn dieser dem Hilfeempfänger zum Unterhalt verpflichtet ist (§ 2 BSHG). Aus diesem Grund handelt es sich zwar bei der geplanten Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Wesentlichen nur um eine nominelle Schlechterstellung. Sie wäre aber ein fatales Signal an die Lesben und Schwulen, dass die Koalition nur noch zum Handeln bereit ist, wenn es um Regelungen zu Ungunsten von Lebenspartnern geht. Wir Lesben und Schwulen haben bei der letzten Bundestagswahl auf die Versprechungen der Koalitionsparteien vertraut. Jetzt verfestigt sich bei uns immer mehr der Eindruck, dass wir getäuscht worden sind. Mit freundlichen Grüßen
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