Presse



20. Oktober 2003

ver.di-Vorsitzender fordert: Antidiskriminierungsgesetz jetzt!

Auf dem 1. ordentlichen Bundeskongress der weltgrößten Einzelgewerkschaft unterzeichnete der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske am 20.10.2003 einen öffentlichen Aufruf zur sofortigen Verabschiedung eines wirkungsvollen Antidiskriminierungsgesetzes, das u. a. die Benachteiligung von Lesben und Schwulen verhindern soll. Die vom ver.di-Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender auf dem Kongress im Internationalen Congress Centrum (ICC) organisierte Unterschriftenaktion wurde von den Gewerkschaftsdelegierten und Gästen, wie dem Generalsekretär der Internationale der Öffentlichen Dienste Hans Engelberts, mit großer Aufmerksamkeit und Zustimmung aufgenommen.

Der vom ver.di-Vorsitzenden und von zahlreichen Kongressdelegierten unterschriebene Aufruf lautet wie folgt:

„Antidiskriminierungsgesetz jetzt!

Die Bundesregierung ist verpflichtet, in den nächsten Monaten die EU-Richtlinie 2000/78/EU in nationales Recht umzusetzen. Dieses soll in einem nationalen Antidiskriminierungsgesetz erfolgen. Wir, die Unterzeicherinnen und Unterzeichner fordern von der Bundesregierung sofort ein wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz – insbesondere für das Zivil- und Arbeitsrecht – zu verabschieden.

Insbesondere fordern wir:

  1. Das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, Belästigung, der Anweisung zur Diskriminierung u. a. aufgrund des Geschlechts, der nationalen und ethischen Abstammung, Herkunft oder Zugehörigkeit, Weltanschauung, sozialer Herkunft und Stellung, Alter, Behinderung, sexueller Identität und Orientierung.
  2. Die Beweislastumkehr: vermeintliche DiskriminiererInnen müssen beweisen, dass sie nicht diskriminieren.
  3. Die Vertretung der Interessen von Betroffenen durch Antidiskriminierungsbeauftragte oder Verbände/Vereine. Sowohl die Antidiskriminierungsbeauftragten als auch die Verbände/Vereine müssen ein eigenständiges Klagerecht haben.
  4. Eine Schutzklausel: Betroffenen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Rechte geltend machen.
  5. Die Möglichkeit von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.
  6. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss von der Einhaltung des Benachteiligungsverbotes abhängig sein.
  7. Eine unabhängige nationale Gleichstellungsstelle mit Antidiskriminierungsbeauftragten und eine eigenständige Kommission für Antidiskriminierungspolitik.

Eine Ausweitung der Bestimmungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf andere Rechtsbereiche ist wünschenswert."

Dem bis zum 25.10.2003 stattfindenden Kongress liegt ein umfassender Antrag zur Interessenvertretung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender durch die Gewerkschaft vor. Zudem organisierte der Bundesarbeitskreis auf dem Kongress einen Initiativantrag zum Thema „Gewerkschaften und Aids“, der ver.di zur aktiven AIDS-Prävention durch geeignete Schulungsmaßnahmen auffordert und darüber hinaus konkrete gesundheitspolitische Positionen für eine zielführende und menschenwürdige medizinische und psychosoziale Versorgung für alle AIDS-Kranken und HIV-Infizierten einfordert.

Klaus Timm
Bundessprecher des ver.di-Arbeitskreises
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender
 


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