Presse



13.11.2003:

Die Synode der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg gestattet die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die 46. Synode der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg hat nach eingehenden theologischen Beratungen im Ausschuss für theologische und liturgische Fragen und im Ausschuss Diakonie, Gesellschaft, Öffentlichkeit auf ihrer 4. Tagung am 13. November 2003 den folgenden Beschluss gefasst (mit großer Mehrheit [36:19:3]):

1. Die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die Verbesserung der Rechtsstellung und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001.

2. In unserer Kirche gibt es unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gesegnet werden kann. Die Synode hat zur Kenntnis genommen, dass das Hören auf das Wort der Heiligen Schrift in dieser Frage zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Die Synode bittet die Kirchengemeinden und Gemeindeglieder, bei aller Unterschiedlichkeit in der Beantwortung dieser Frage die Gemeinschaft im Glauben zu fördern und die Einheit der Kirche zu wahren.

3. Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, um Gottes Segen für ihr gemeinsames Leben bitten, so sieht die Synode darin keinen Widerspruch zum Willen Gottes für ein Leben in Ehen und Familie.

4. Wo Menschen gleichen Geschlechts um eine Segnung bitten, ist es den Kirchengemeinden freigestellt, dieser Bitte zu entsprechen. Die Segnung von Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kann nur dort durchgeführt werden, wo die mit der Verwaltung der Pfarrstellen beauftragen Pfarrer und Pfarrerinnen diese Segnung verantworten können. Zur Durchführung bedarf es eines Beschlusses des Gemeindekirchenrates, dem die Pfarrer und Pfarrerinnen zugestimmt haben. Der Oberkirchenrat ist über einen solchen Beschluss zu informieren.

5. Mit diesem Beschluss bittet die Synode die zuständigen Gremien um Erstellung einer Handreichung, die als Argumentationshilfe für die Beschlussfindung dient. Sie hält es für notwendig, dass die zuständigen Einrichtungen der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg Veranstaltungen zu dieser Thematik im Rahmen der Fortbildung anbieten.

 


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