13.11.2003:Die Synode der Evangelisch-lutherischen
Kirche in Oldenburg gestattet die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Die 46. Synode der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg hat nach eingehenden
theologischen Beratungen im Ausschuss für theologische und liturgische
Fragen und im Ausschuss Diakonie, Gesellschaft, Öffentlichkeit auf ihrer
4. Tagung am 13. November 2003 den folgenden Beschluss gefasst (mit großer Mehrheit [36:19:3]):
1. Die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die Verbesserung der
Rechtsstellung und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch das
Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001.
2. In unserer Kirche gibt es unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob
eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gesegnet werden kann. Die
Synode hat zur Kenntnis genommen, dass das Hören auf das Wort der Heiligen
Schrift in dieser Frage zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Die Synode
bittet die Kirchengemeinden und Gemeindeglieder, bei aller
Unterschiedlichkeit in der Beantwortung dieser Frage die Gemeinschaft im
Glauben zu fördern und die Einheit der Kirche zu wahren.
3. Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
eingehen, um Gottes Segen für ihr gemeinsames Leben bitten, so sieht die
Synode darin keinen Widerspruch zum Willen Gottes für ein Leben in Ehen
und Familie.
4. Wo Menschen gleichen Geschlechts um eine Segnung bitten, ist es den
Kirchengemeinden freigestellt, dieser Bitte zu entsprechen. Die Segnung
von Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kann nur
dort durchgeführt werden, wo die mit der Verwaltung der Pfarrstellen
beauftragen Pfarrer und Pfarrerinnen diese Segnung verantworten können.
Zur Durchführung bedarf es eines Beschlusses des Gemeindekirchenrates, dem
die Pfarrer und Pfarrerinnen zugestimmt haben. Der Oberkirchenrat ist über
einen solchen Beschluss zu informieren.
5. Mit diesem Beschluss bittet die Synode die zuständigen Gremien um
Erstellung einer Handreichung, die als Argumentationshilfe für die
Beschlussfindung dient. Sie hält es für notwendig, dass die zuständigen
Einrichtungen der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg Veranstaltungen zu dieser
Thematik im Rahmen der Fortbildung anbieten.
|