Presse



28.11.2003

Rentenreform muss Gleichstellung für Lebenspartner bringen

LSVD fordert Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert von der Rot-Grünen Koalition, bei der anstehenden Reform des Rentenrechts eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten endlich gleichzustellen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hatte diesen Bereich vorerst ausgeklammert. Deswegen werden eingetragene Lebenspartner im Bereich der Hinterbliebenenversorgung nach wie vor wie Fremde behandelt. Diese Diskriminierung muss ein Ende haben.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Sozialgesetzbuch XII haben die Koalitionsfraktionen Mitte Oktober eine gemeinsame politische Erklärung abgegeben, in der es hieß, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln" (Bundestags-Drucksache 15/1761).

Bei der Reform des Rentenrechts bietet sich nun die erste Gelegenheit, dieses politische Programm in die Tat umzusetzen. Die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung muss jetzt in Angriff genommen wird. Die dazu notwendige Änderung des Sozialgesetzbuches VI kann ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen.

Lebenspartner übernehmen mit der Eintragung umfassende gegenseitige Unterhalts- und Fürsorgeverpflichtungen. Sie entscheiden sich dafür, Verantwortung zu tragen und mit allen Konsequenzen für einander einzustehen. Die Hinterbliebenenversorgung hat Unterhaltsersatzfunktion. Da Lebenspartner dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten haben, ist eine Gleichstellung zwingend geboten.

Wir Lesben und Schwulen sind bislang von der Regierungskoalition in dieser Wahlperiode sehr enttäuscht. Von der versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist bisher nichts umgesetzt worden, außer dass die Lebenspartner mit dem Sozialgesetzbuch XII bei den Pflichten im Sozial- und Unterhaltsrecht nun vollständig mit Ehegatten gleichgestellt wurden. Die Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung wäre deshalb ein wichtiges Signal, dass es der Koalition wirklich ernst ist, die Gleichstellung insgesamt voranzubringen.

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