28.11.2003Rentenreform muss Gleichstellung für
Lebenspartner bringen
LSVD fordert Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei
der Hinterbliebenenversorgung
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD) erklärt:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert von der Rot-Grünen
Koalition, bei der anstehenden Reform des Rentenrechts eingetragene
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten endlich
gleichzustellen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hatte diesen Bereich
vorerst ausgeklammert. Deswegen werden eingetragene Lebenspartner im
Bereich der Hinterbliebenenversorgung nach wie vor wie Fremde behandelt.
Diese Diskriminierung muss ein Ende haben.
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Sozialgesetzbuch XII haben die
Koalitionsfraktionen Mitte Oktober eine gemeinsame politische Erklärung
abgegeben, in der es hieß, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den
Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch
Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren
Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz,
abschließend zu regeln" (Bundestags-Drucksache 15/1761).
Bei der Reform des Rentenrechts bietet sich nun die erste Gelegenheit,
dieses politische Programm in die Tat umzusetzen. Die Gleichstellung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung muss
jetzt in Angriff genommen wird. Die dazu notwendige Änderung des
Sozialgesetzbuches VI kann ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen.
Lebenspartner übernehmen mit der Eintragung umfassende gegenseitige
Unterhalts- und Fürsorgeverpflichtungen. Sie entscheiden sich dafür,
Verantwortung zu tragen und mit allen Konsequenzen für einander
einzustehen. Die Hinterbliebenenversorgung hat Unterhaltsersatzfunktion.
Da Lebenspartner dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten haben,
ist eine Gleichstellung zwingend geboten.
Wir Lesben und Schwulen sind bislang von der Regierungskoalition in dieser
Wahlperiode sehr enttäuscht. Von der versprochenen Überarbeitung und
Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist bisher nichts umgesetzt
worden, außer dass die Lebenspartner mit dem Sozialgesetzbuch XII bei den
Pflichten im Sozial- und Unterhaltsrecht nun vollständig mit Ehegatten
gleichgestellt wurden. Die Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei der
Hinterbliebenenversorgung wäre deshalb ein wichtiges Signal, dass es der
Koalition wirklich ernst ist, die Gleichstellung insgesamt voranzubringen.
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