Presseerklärung des LSVD vom 03.12.2003SPD bricht
Wahlversprechen - Grüne knicken ein
LSVD: Bei den nächsten Wahlen wird abgestraft!
Zum Gesetzentwurf zur Rente, den das Kabinett heute verabschieden
wird, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes in Deutschland
(LSVD):
Das Bundeskabinett wird heute einen Gesetzentwurf zur Rentenreform
verabschieden, in dem eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
nicht berücksichtigt, sondern massiv diskriminiert werden. Die
Lebenspartner werden bei der Hinterbliebenenrente nicht mit Ehegatten
gleichgestellt.
Bei den Verpflichtungen hat die Regierungskoalition die
Lebenspartnerschaft mit dem Sozialgesetzbuch XII im Oktober diesen Jahres
vollständig mit der Ehe gleichstellt. SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
hatten damals eine gemeinsame politische Erklärung abgegeben, in der es
hieß, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch
ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln."
(Bundestags-Drucksache 15/1761).
Dieses Versprechen bricht jetzt die SPD wie sie sich auch bisher schon
nicht an ihre vollmundigen Wahlversprechen aus dem Bundestagswahlkampf im
vergangenen Jahr gehalten hat. Bündnis 90/Die Grünen konnten sich wieder
nicht durchsetzen und knicken erneut vor der SPD ein.
Lesben und Schwule erinnern heute die Koalitionsfraktionen: Die nächsten
Wahlen kommen bestimmt! Spätestens dann erfolgt die Abstrafung!
Der Kanzler muss sich fragen lassen: Sieht so Gleichstellung bei der SPD
aus? Offensichtlich will die SPD die CDU/CSU nicht verärgern und buhlt um
die Zustimmung der Opposition. Doch die Gleichstellung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung und die dazu
notwendige Änderung des
Sozialgesetzbuches VI können ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen.
Der LSVD fordert seit langem von der Rot-Grünen Koalition, eingetragene
Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung mit Ehegatten
gleichzustellen. Bislang werden eingetragene Lebenspartner im Bereich der
Hinterbliebenenversorgung wie Fremde behandelt, obwohl Lebenspartner mit
der Eintragung umfassende gegenseitige
Unterhalts- und Fürsorgeverpflichtungen übernehmen.
Lebenspartner entscheiden sich dafür, Verantwortung zu tragen und mit
allen Konsequenzen füreinander einzustehen. Die Hinterbliebenenversorgung
hat Unterhaltsersatzfunktion. Da Lebenspartner dieselben
Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten haben, ist eine Gleichstellung
zwingend geboten. Alles andere ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung!
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