Presse



09. Januar 2004

LSVD begrüßt Urteil aus Neubrandenburg!

Sieg für eingetragene Lebenspartnerschaft - Gesetzgeber soll endlich aktiv werden!

Zum heutigen Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Erstmals hat ein Gericht ein positives Urteil zum Sozialzuschlag (Ortszuschlag) für eingetragene Lebenspartnerschaften gefällt. Das Arbeitsgericht Neubrandenburg gab den Klägerinnen Recht (AZ 3 Ca 2314/02).

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt das Urteil und fordert die Tarifparteien auf, endlich die Tarifverträge entsprechend zu ändern. Dasselbe gilt für den Bundesgesetzgeber hinsichtlich des Beamtenrechts. Das Urteil ist ein klarer Sieg und eine Ermutigung für alle eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Das Urteil entspricht der EU-Richtlinie 78/2000 EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die von der Bundesrepublik bis zum 3. Dezember 2003 hätte umgesetzt werden müssen. Dies ist bislang nicht geschehen, weshalb viele eingetragene Lebenspartnerschaften sich jetzt gezwungen sehen, den Klageweg zu beschreiten.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber erneut auf, endlich aktiv zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die gleichen Rechte erhalten wie Ehepaare.

Hintergrund:

Das Arbeitsgericht Neubrandenburg hat dem klagenden Lesbenpaar Recht gegeben, das den Arbeitgeber Bundeswehr auf Zahlung des Sozialzuschlags verklagt hatte. Der Arbeitsgeber wurde verurteilt, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Lebenspartnerschaft den Sozialzuschlag wie bei Ehepaaren zu zahlen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Eintragung der Lebensgemeinschaft, der Haushaltsgemeinschaft der Partnerinnen und ihrer „sittlichen Verpflichtung, für die im Haushalt lebenden Kinder der einen Partnerin zu sorgen

Klaus Jetz
LSVD Pressestelle
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