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Pressemitteilung der LSU vom 21. Januar 2004 Die falsche InstanzDas Urteil des Finanzgerichtes Saarbrücken zur Frage der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung eingetragener Partnerschaften halten die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) für falsch. Die Tatsache, dass diese Frage vor Gericht geklärt werden soll, weil sich die Politik als handlungsunfähig erweist, ist jedoch der wirkliche Skandal. Mit dem heutigen Urteil beginnt erst der Weg durch die Instanzen. Sollte die Politik nicht zwischenzeitlich fähig sein, eine gesetzliche Regelung in dieser Frage zu finden, wird letztendlich Karlsruhe entscheiden müssen. „Vor dem Hintergrund der Bestätigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften als verfassungskonform durch das BVG sehen wir ein anderes Urteil“, so Axel Hochrein, stellvertretender Bundesvorsitzender der LSU. Die LSU fordert von der Union endlich auch hier tätig zu werden. „Wer erklärt dass er die eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn auch verspätet und unter Druck des BVG-Urteils, akzeptiert, ist für die gesetzliche Regelung mitverantwortlich“, so Hochrein weiter. Während die rot-grüne Regierungskoalition in dieser Sache außer Wahlversprechen nichts zu Stande bringt, verschläft die Union die Gelegenheit, durch aktives Handeln zu beweisen, dass sie die besseren Lösungen hat. „In Berlin gilt anscheinend weiterhin: wenn wir keine Kommission haben, warten wir lieber ab was Karlsruhe dazu sagt“, ärgert sich Hochrein. Die LSU schlägt in dieser Frage eine grundsätzliche Neuordnung vor. Ein Umbau des Ehegattensplittings zu einem Familiengeld. Aufwendungen für Ehegatten oder Lebenspartner sollen dann in einem Realsplitting zur steuerlichen Geltung kommen. Grundlage für diesen Vorschlag ist die Überzeugung, dass weder das Schließen einer klassischen Ehe noch die gleichgeschlechtliche Partnerschaft steuerlich begünstigt werden müssen. Steuerliche Vorteile und Entlastungen müssen jenen Beziehungen zu Gute kommen, in welchen Kindererziehung stattfindet, unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern. ********** Axel M. Hochrein
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