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10. Februar 2004 LSVD begrüßt FDP Gesetzentwurf für eingetragene LebenspartnerschaftenNun müssen auch die Koalitionsparteien handeln!Zum heute von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Gesetzentwurf für ein „Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz" erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD): Der LSVD begrüßt die Initiative der FDP Bundestagsfraktion, um die Schieflage von Pflichten und Rechten für eingetragene Lebenspartnerschaften ins Lot zu bringen. So kommt wieder Bewegung in die Frage der längst überfälligen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Völlig unverständlich ist uns allerdings, weshalb die FDP im Einkommenssteuerrecht auch künftig mit zweierlei Maß messen will: Bei Lebenspartnerschaften soll künftig ein sog. Unterhaltsabzugsbetrag von 20.000 Euro vorgesehen werden. Dieses Konstrukt gibt es bei Ehepaaren nicht. Wir sind aber der Meinung: Bei gleichen Pflichten muss es auch gleiche Rechte geben – nur das ist fair! Nun müssen endlich auch die Koalitionsparteien handeln. SPD und Bündnis 90/ die Grünen haben zwar den Lesben und Schwulen versprochen, „den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln". Geschehen ist aber in dieser Hinsicht nichts. Morgen wird der Bundestagsausschuss für Gesundheit und soziale Sicherheit eine Anhörung zur geplanten Reform des Rentenrechts durchführen. Der LSVD hat die Ausschussmitglieder von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgefordert, Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung mit Ehegatten gleichzustellen. Jetzt können die Koalitionsparteien zeigen, ob es ihnen mit der versprochenen Gleichstellung wirklich ernst ist. LSVD Pressestelle |
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