Presse



Pressemitteilung des LSVD vom 16.03.2004

Die Hamburger CDU will sich für Lebenspartner einsetzen

LSVD begrüßt Ankündigung im Regierungsprogramm

Die Hamburger CDU hat in ihrem "Regierungsprogramm 2004 - 2008" unter "VI.´Familie fördern - soziale Stadt gestalten" angekündigt, sie werde sich dafür einsetzen, "dass die Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften überprüft und möglichst verbessert wird" (S.14 unten). Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des "Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)":

Die Hamburger CDU ist der erste Landesverband der CDU, der offiziell von der bisherigen Blockadehaltung der CDU/CSU abrückt. Das begrüßen wir sehr und hoffen, dass Hamburg dieser Ankündigung bald Taten folgen lässt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die übrigen CDU-Landesverbände und die CSU auf, dem Hamburger Beispiel zu folgen.

Angesichts der Neuausrichtung in Hamburg ist es umso enttäuschender, dass die Bundesregierung den Lesben und Schwulen bisher zwar viel versprochen, aber bislang im Wesentlichen nur die Verpflichtungen der Lebenspartner ausgeweitet und dadurch die Lebenspartnerschaft unattraktiver gemacht hat. Nach der jetzigen Rechtslage haben Lebenspartner dieselben Verpflichtungen wie Eheleute, aber weit weniger Rechte.

Besonders empörend ist die negative Haltung der SPD zu einer Verbesserung bei der Hinterbliebenenversorgung. Die SPD hat eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der Hinterbliebenenrente im Rahmen der Rentenreform abgelehnt und zur Begründung u.a. vorgebracht: "Wegen der Erwerbstätigkeit beider Lebenspartner haben beide in der Regel eine eigenständige Versorgung, so dass ein Bedarf für eine Hinterbliebenenversorgung (aufgrund von kindererziehungsbedingten Lücken in der
Versicherungsbiografie) regelmäßig nicht vorhanden ist. Zudem dürften aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Partner nur selten und begrenzt Unterhaltsansprüche bestehen und es wegen der oben schon erwähnten Ausweitung der Einkommensanrechnung nur im Einzelfall zu geringen oder gar keinen Leistungsansprüchen kommen." Das Zitat stammt aus Briefen, die das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und SPD-Abgeordnete an protestierende Lesben und Schwulen verschicken. Wir meinen: Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Wenn tatsächlich mit so geringen Leistungen der Rentenversicherung für überlebende Lebenspartner zu rechnen ist, gibt es keinen Grund, den Lesben oder Schwulen die versprochene Gleichstellung zu verweigern. Oder ist für die SPD bei der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes des Art 3 Abs. 1 GG ausschlaggebend, ob viele Bürger oder nur wenige diskriminiert werden?

Das Regierungsprogramm der Hamburger CDU kann unter der URL http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/senat/reden-und-dokumente/regierungsprogramm,
property=source.pdf als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 


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