Presse



LSVD, den 18.03.2004

Premiere in New York
LSVD lobbyiert UN-Menschenrechtsausschuss

Gestern tagte der UN-Menschenrechtsausschuss in New York. Auf der Tagesordnung stand der Länderbericht Deutschland. Dazu erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes:

Der LSVD engagiert sich nicht nur in Genf, wo zur Zeit die Mitgliedstaaten der UN-Menschenrechtskommission unter anderem im Rahmen der sogenannten Brasilianischen Resolution über die Menschenrechte für Lesben, Schwule und Transgender erneut beraten. Zum ersten Mal ist der Lesben- und Schwulenverband gestern Abend auch als Lobbyorganisation vor der UNO in New York aufgetreten. Bei seiner Eingabe wurde er dabei von der in Genf ansässigen Nichtregierungsorganisation IRCSM (International Research Center for Social Minorities) und zwei Behindertenverbänden (Netzwerk Artikel 3 und Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben) unterstützt.

LSVD-Aktivist Briand Bedford aus Berlin stellte den 17 Experten, die Mitglieder des UN-Menschenrechtsausschusses (UNHRC) sind, im Rahmen des Länderberichts zur Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) konkrete Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz, zum zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz und zum Transsexuellengesetz in Deutschland zur Verfügung. So befragten die Ausschussmitglieder die Vertreter der Bundesministerien (BMI, BMJ und BMFSFJ) auch zum Thema "Toleranz gegenüber Homosexuellen". Der UNHRC hat bereits in der Vergangenheit (Fall Toonen vs. Australien) klargestellt, dass Lesben und Schwule unter das allgemeine Diskriminierungsverbot von Artikel 26 ICCPR fallen.

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, das Thema gleiche Rechte für Lesben und Schwule in den Beratungen zum Länderbericht Deutschland zu thematisieren. Wohl zum ersten Mal haben nationale schwullesbische Nichtregierungsorganisationen damit das Forum des UNHRC genutzt, um auf konkrete Diskriminierungen im Rahmen der Länderberichte aufmerksam zu machen. Sicherlich werden die von uns thematisierten Bereiche (Antidiskriminierung, Partnerschaften und Transsexuelle) bei den nächsten Sitzungen zu weiteren Ländern wieder aufgegriffen werden.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte dem Ausschuss, das Lebenspartnerschaftsgesetz habe einiges für Lesben und Schwule bewirkt. Jene Teilbereiche des Gesetzes, die noch nicht verwirklicht sind, seien am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Ein weiterer Anlauf werde im Sommer unternommen. An diese Aussage werden wir die Bundesregierung bei Zeiten erinnern.

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