Presse



Antwort der Fraktionsführung von Bündnis 90/Die Grünen

auf den Brief der BASJ an Krista Sager:

23. März 2004

Katrin Göring-Eckardt
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen

An
BASJ
Bundesarbeitsgemeinschaft
Schwule Juristen
c/o Christian Landowski, Rechtsanwalt
Markt 19

26122 Oldenburg

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Sehr geehrter Herr Landowski, sehr geehrte Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Bündnis 90 / Die Grünen wollen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetz 2004 umsetzen.

Anfang Januar hat unsere Bundestagsfraktion auf einer Klausurtagung die politischen Schwerpunkte für 2004 definiert und dabei bekräftigt: "Nach der Reformoffensive in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir 2004 die Bürger- und Grundrechte und eine moderne Gesellschaftspolitik nach vorn bringen. … Das schließt die Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften ein.“

Die fachlichen Vorarbeiten und Abstimmungen in der Koalition zur Überarbeitung sowie Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes laufen bereits. Auch wenn noch einige Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden müssen, sind wir doch sehr zuversichtlich, dass wir in nächster Zeit gute Ergebnisse präsentieren können.

Bündnis 90 / Die Grünen möchten in einem ersten Schritt eine Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in den Bereichen vornehmen, die ohne Zustimmung des Bundesrates geregelt werden können. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben vereinbart, dass im Rahmen dieses Überarbeitungsgesetzes auch die rechtliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt wird. Diese Verständigung in der Koalition fand auf unser Drängen hin am Rande des parlamentarischen Verfahrens zum kürzlich im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung statt.

Als zweiten Schritt wollen wir einen erneuten Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und dazu das Ergänzungsgesetz in aktualisierter und angereicherter Form erneut einbringen.

Zudem waren wir in der Zwischenzeit keineswegs untätig, sondern haben an der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei aktuell laufenden Gesetzesvorhaben gearbeitet. Das betrifft nicht allein Pflichten. An verschiedenen Stellen konnten wir auch Verbesserungen bei den Rechten für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erreichen.

  • Mit der am 1.1.2004 in Kraft getretenen Neufassung der Handwerksordnung dürfen nun auch Lebenspartner den Handwerksbetrieb ihres verstorbenen Partners weiterführen. Sie sind damit Eheleuten gleichgestellt. Gleiche Regelungen konnten die rot-grüne Bundesregierung in den letzten beiden Jahren schon für die Gewerbeordnung und das Gaststättengesetz durchsetzen. Mit der nun erfolgten Gleichstellung wird ein Problem gelöst, das für die Betroffenen durchaus existenzielle Bedeutung haben kann.
  • Im Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde ausdrücklich klargestellt, dass Leistungen durch den Lebenspartner vom Begriff der Schwarzarbeit ausgenommen sind.
  • Im Rahmen der angestrebten Reform des Personenstandsrechts wirbt die Bundesregierung derzeit um die Zustimmung der Länder für eine einheitliche Lösung, mit der das Standesamt bundesweit als zuständige Behörde für die Eintragung festgelegt wird. Den Ländern wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zugeleitet. In diesem Zusammenhang wird auch eine Änderung des Konsulargesetzes angestrebt, damit Lebenspartnerschaften zukünftig auch in deutschen Auslandsvertretungen geschlossen werden können.
  • Bei der derzeit in der Koalition laufenden Erarbeitung eines Arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes, mit dem die EU-Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umgesetzt wird, kämpfen wir auch für die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, insbesondere im Beamtenrecht.

Ihre Ungeduld können wir gut verstehen, möchten aber an Sie appellieren, nicht vorschnell zu urteilen. Erinnern wollen wir dazu an die Situation in der vergangenen Wahlperiode. Auch seinerzeit hat es von der Bundestagswahl im September 1998 bis zur Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im November 2000 über zwei Jahre gedauert. Auch damals wurde uns „Untätigkeit“ vorgeworfen. In Wirklichkeit haben wir diese Zeit benötigt, um hinter den Kulissen erhebliche politische Widerstände zu überwinden, Überzeugungsarbeit zu leisten und in intensiver Sacharbeit die Gesetzgebung vorzubereiten. Heute sind wir in einer ganz ähnlichen Situation.

Für Ihr Angebot zur aktiven Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft danken wir Ihnen herzlich. Wir wissen den großen Sachverstand der Bundesarbeitsgemeinschaft sehr zu schätzen und werden Sie in den anstehenden Prozess der Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes selbstverständlich in bewährter Weise einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Krista Sager
Katrin Göring-Eckardt
 


[Impressum] [Feedback] [Sitemap]