Antwort der Fraktionsführung von Bündnis 90/Die Grünen
23. März 2004 Katrin Göring-Eckardt
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen An
BASJ
Bundesarbeitsgemeinschaft
Schwule Juristen
c/o Christian Landowski, Rechtsanwalt
Markt 19
26122 Oldenburg Eingetragene Lebenspartnerschaft Sehr geehrter Herr Landowski, sehr geehrte Herren,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Bündnis 90 / Die Grünen wollen
die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung und Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetz 2004 umsetzen.
Anfang Januar hat unsere Bundestagsfraktion auf einer Klausurtagung die
politischen Schwerpunkte für 2004 definiert und dabei bekräftigt: "Nach
der Reformoffensive in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir
2004 die Bürger- und Grundrechte und eine moderne Gesellschaftspolitik
nach vorn bringen. … Das schließt die Gleichstellung der Eingetragenen
Partnerschaften ein.“
Die fachlichen Vorarbeiten und Abstimmungen in der Koalition zur
Überarbeitung sowie Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes laufen
bereits. Auch wenn noch einige Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden
müssen, sind wir doch sehr zuversichtlich, dass wir in nächster Zeit gute
Ergebnisse präsentieren können.
Bündnis 90 / Die Grünen möchten in einem ersten Schritt eine Überarbeitung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes in den Bereichen vornehmen, die ohne
Zustimmung des Bundesrates geregelt werden können. Die
Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben
vereinbart, dass im Rahmen dieses Überarbeitungsgesetzes auch die
rechtliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe
bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung
geregelt wird. Diese Verständigung in der Koalition fand auf unser Drängen
hin am Rande des parlamentarischen Verfahrens zum kürzlich im Bundestag
verabschiedeten Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen
Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung statt.
Als zweiten Schritt wollen wir einen erneuten Anlauf in Richtung Bundesrat
unternehmen und dazu das Ergänzungsgesetz in aktualisierter und
angereicherter Form erneut einbringen.
Zudem waren wir in der Zwischenzeit keineswegs untätig, sondern haben an
der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft bei aktuell laufenden
Gesetzesvorhaben gearbeitet. Das betrifft nicht allein Pflichten. An
verschiedenen Stellen konnten wir auch Verbesserungen bei den Rechten für
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erreichen.
- Mit der am 1.1.2004 in Kraft getretenen Neufassung der Handwerksordnung
dürfen nun auch Lebenspartner den Handwerksbetrieb ihres verstorbenen
Partners weiterführen. Sie sind damit Eheleuten gleichgestellt. Gleiche
Regelungen konnten die rot-grüne Bundesregierung in den letzten beiden
Jahren schon für die Gewerbeordnung und das Gaststättengesetz durchsetzen.
Mit der nun erfolgten Gleichstellung wird ein Problem gelöst, das für die
Betroffenen durchaus existenzielle Bedeutung haben kann.
- Im Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde
ausdrücklich klargestellt, dass Leistungen durch den Lebenspartner vom
Begriff der Schwarzarbeit ausgenommen sind.
- Im Rahmen der angestrebten Reform des Personenstandsrechts wirbt die
Bundesregierung derzeit um die Zustimmung der Länder für eine einheitliche
Lösung, mit der das Standesamt bundesweit als zuständige Behörde für die
Eintragung festgelegt wird. Den Ländern wurde ein entsprechender
Gesetzentwurf zugeleitet. In diesem Zusammenhang wird auch eine Änderung
des Konsulargesetzes angestrebt, damit Lebenspartnerschaften zukünftig
auch in deutschen Auslandsvertretungen geschlossen werden können.
- Bei der derzeit in der Koalition laufenden Erarbeitung eines
Arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes, mit dem die EU-Richtlinie
2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umgesetzt wird,
kämpfen wir auch für die Gleichstellung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft, insbesondere im Beamtenrecht.
Ihre Ungeduld können wir gut verstehen, möchten aber an Sie appellieren,
nicht vorschnell zu urteilen. Erinnern wollen wir dazu an die Situation in
der vergangenen Wahlperiode. Auch seinerzeit hat es von der Bundestagswahl
im September 1998 bis zur Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
im November 2000 über zwei Jahre gedauert. Auch damals wurde uns
„Untätigkeit“ vorgeworfen. In Wirklichkeit haben wir diese Zeit benötigt,
um hinter den Kulissen erhebliche politische Widerstände zu überwinden,
Überzeugungsarbeit zu leisten und in intensiver Sacharbeit die
Gesetzgebung vorzubereiten. Heute sind wir in einer ganz ähnlichen
Situation.
Für Ihr Angebot zur aktiven Mitarbeit an der Weiterentwicklung der
Gesetzgebung zur Lebenspartnerschaft danken wir Ihnen herzlich. Wir wissen
den großen Sachverstand der Bundesarbeitsgemeinschaft sehr zu schätzen und
werden Sie in den anstehenden Prozess der Überarbeitung und Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes selbstverständlich in bewährter Weise
einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager
Katrin Göring-Eckardt
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