26. März 2004Bundesverwaltungsgericht macht Behörden
Dampf:
Eingetragene Lebenspartner sind nicht "ledig"
Zu einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wichtige Klarstellung
vorgenommen.
Lebenspartner dürfen nicht als "ledig" eingestuft werden.
Es gibt noch immer viele Behörden und Betriebe, die ihre Datensysteme noch
nicht auf den neuen Familienstand "Lebenspartnerschaft" umgestellt haben.
Da in den Eingabemasken der Familienstand "Lebenspartnerschaft" nicht
vorgesehen ist, werden Lebenspartner dort weiter als "ledig" geführt.
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat jetzt durch
Beschluss vom 04.03.2004 - AZ. 1 WB 32.03 - festgestellt, dass diese
Praxis rechtswidrig ist. In dem konkreten Fall hatte sich die
Stammdienststelle eines Soldaten geweigert, seine Verpartnerung in das
Personalführungs- und -informationssystem Soldaten der Bundeswehr (PERFIS)
einzugeben, weil "eine Lebenspartnerschaft datentechnisch nicht eingegeben
werden" könne. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass dies
gegen § 20 Abs. 1 Satz des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt. Nach
dieser Vorschrift sind personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie
unrichtig sind. § 3 Abs. 1 BDSG definiert die "personenbezogenen Daten"
als "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Dazu gehört nach
Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Angabe, ob jemand in
einer Lebenspartnerschaft lebt, weil der neue Familienstand
"Lebenspartnerschaft" etwas anderes ist als der Familienstand "ledig".
Der LSVD begrüßt diese Entscheidung, weil sie mit einer weit verbreiteten
diskriminierenden Praxis Schluss macht. Selbst in den Formularen der
Finanzverwaltung für die Einkommensteuererklärung ist den Familienstand
"Lebenspartnerschaft" nicht vorgesehen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann unter der URL
http://www.lsvd.de/laprtg/familienstand.pdf als PDF-Dokument (683 KB)
heruntergeladen werden.
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