Pressemitteilung des Rechtskomitees Lambda vom 19.04.2004Finanzamt Salzburg: Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte
soll 12.000,-- € für Aufenthaltsbewilligung zahlen
Rechtskomitee LAMBDA: „Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche
Partner endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung
ermöglicht wird“
Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung liefert das
Finanzamt Salzburg. Ein homosexueller Student hat eine
Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen
Unterhalt verbürgt hat. Nun will das Finanzamt von dem mittellosen
Studenten fast 12.000,-- € Schenkungssteuer; zahlbar binnen 14 Tagen.
Der Student kommt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und
benötigt daher einen Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zu Ehepartnern erhält
er diesen Aufenthaltstitel nicht automatisch auf Grund der Partnerschaft.
Hat er selbst nicht genug Geld, um in Österreich zu leben, muß sich sein
Partner verpflichten, für seinen Unterhalt aufzukommen.
Dann gibt es eine Niederlassungsbewilligung für den Zweck „Privat“. Anders
als Ehepartner darf er aber nicht arbeiten.
Nun will das Finanzamt von dem mittellosen Studenten auch noch 11.855,80 €
an Schenkungssteuer, weil sein Partner für ihn freiwillig Unterhalt zahlt.
Binnen 14Tagen bei sonstiger Exekution. Als „Fremder“ fällt der Student
auch noch in die höchste Schenkungssteuerklasse. Der Student hat Berufung
erhoben.
„Nicht genug, dass gleichgeschlechtliche Partner zum Nichtstun und zum
Hausmannschicksal verurteilt werden, sollen sie nun auch noch exorbitante
Summen zahlen“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner,
Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA
und Vertreter des Studenten. „Heterosexuelle Partner haben die Möglichkeit
zu heiraten und können dann arbeiten; und von einer derartigen
Schenkungsteuerforderung bei heterosexuellen Paaren haben wir überhaupt
noch nicht gehört. Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche Partner
endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung ermöglicht
wird“.
Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8766112,
office@RKLambda.at,
www.RKLambda.at
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