Presse



Pressemitteilung des Rechtskomitees Lambda vom 19.04.2004

Finanzamt Salzburg: Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte soll 12.000,-- € für Aufenthaltsbewilligung zahlen

Rechtskomitee LAMBDA: „Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche Partner endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung ermöglicht wird“

Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung liefert das Finanzamt Salzburg. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Nun will das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast 12.000,-- € Schenkungssteuer; zahlbar binnen 14 Tagen.

Der Student kommt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und benötigt daher einen Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zu Ehepartnern erhält er diesen Aufenthaltstitel nicht automatisch auf Grund der Partnerschaft. Hat er selbst nicht genug Geld, um in Österreich zu leben, muß sich sein Partner verpflichten, für seinen Unterhalt aufzukommen.

Dann gibt es eine Niederlassungsbewilligung für den Zweck „Privat“. Anders als Ehepartner darf er aber nicht arbeiten.

Nun will das Finanzamt von dem mittellosen Studenten auch noch 11.855,80 € an Schenkungssteuer, weil sein Partner für ihn freiwillig Unterhalt zahlt. Binnen 14Tagen bei sonstiger Exekution. Als „Fremder“ fällt der Student auch noch in die höchste Schenkungssteuerklasse. Der Student hat Berufung erhoben.

„Nicht genug, dass gleichgeschlechtliche Partner zum Nichtstun und zum Hausmannschicksal verurteilt werden, sollen sie nun auch noch exorbitante Summen zahlen“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA und Vertreter des Studenten. „Heterosexuelle Partner haben die Möglichkeit zu heiraten und können dann arbeiten; und von einer derartigen Schenkungsteuerforderung bei heterosexuellen Paaren haben wir überhaupt noch nicht gehört. Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche Partner endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung ermöglicht wird“.

Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8766112, office@RKLambda.at, www.RKLambda.at
 


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