Presse



29. April 2004

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist großer Erfolg für Lesben und Schwule!

LSVD fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute einen wichtigen Meilenstein hin zur vollen Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften gesetzt. Das Gericht hat entschieden, dass Lebenspartner denselben Anspruch auf Ortszuschlag haben wie Ehegatten. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das Urteil nachdrücklich. Das BAG hat klipp und klar festgestellt: Gleichen Pflichten wie Ehegatten müssen auch gleiche Rechte folgen.

Das muss auch in allen anderen Rechtsbereichen gelten. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind noch in vielen Bereichen diskriminiert, z.B. im Steuerrecht, im Beamtenrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung.

Wir fordern Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, die lange versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nun endlich in Angriff zu nehmen und zwar entlang der vom Bundesarbeitsgericht heute aufgestellten Leitlinie.

Die Geduld von Lesben und Schwulen mit der Bundesregierung ist am Ende. Es kann nicht sein, dass die Politik sich aus der Verantwortung stiehlt und die Arbeit den Gerichten überlässt.

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