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29. April 2004 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist großer Erfolg für Lesben und Schwule!LSVD fordert Bundesregierung zum Handeln aufManfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute einen wichtigen Meilenstein
hin zur vollen Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften gesetzt.
Das Gericht hat entschieden, dass Lebenspartner denselben Anspruch auf
Ortszuschlag haben wie Ehegatten. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
begrüßt das Urteil nachdrücklich. Das BAG hat klipp und klar festgestellt:
Gleichen Pflichten wie Ehegatten müssen auch gleiche Rechte folgen. |
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