Berlin, 01.05.2004Pressemitteilung der Lesben und Schwulen in der SPD
[SCHWUSOS] - Bundesvorstand
Steilvorlage für rot-grüne Bürgerrechtspolitik
Bundesarbeitsgericht schafft weitere Grundlagen zur
gesetzlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen
Der Arbeitskreis Lesben und Schwule in der SPD [SCHWUSOS] begrüßt
dieGrundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung
eingetragener Lebenspartner beim Bundesangestelltentarif.
Jan Oswald, stellvertretender Bundesvorsitzender des Arbeitskreises:
"Damit ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur rechtlichen Gleichstellung
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vollzogen.
Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal an die Koalition, ihre
Wahlversprechen nun auch gegen den Widerstand der CDU/CSU einzulösen und
die Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) anzugehen. Der
Opposition wurde nun zum wiederholten Male die Lebensfremdheit ihrer
Blockadehaltung gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz (LPartGErgG)
im Bundesrat höchstrichterlich vor Augen geführt. Hier zeigt sich einmal
mehr, dass die Politik der Union weder in der bundesdeutschen noch in der
europäischen Realität von Bestand ist.
In diesem Zusammenhang freut uns einmal mehr und aufrichtig die Umkehr der
FDP, die nunmehr in ihren Länderkoalitionen mit der CDU wohl tatkräftig
einen Kurswechsel durchsetzen und rot-grüne Bürgerrechtspolitik
unterstützen wird."
Die Lesben und Schwulen in der SPD sind – nicht nur Aufgrund dieses
Urteiles – zuversichtlich, dass die Bundesregierung und die
SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode wesentliche
Fortschritte hin zu mehr bürgerlichen Rechten, Gleichbehandlung und Abbau
von diskriminierenden Beschränkungen für Lesben und Schwule bewirken
werden.
Für den Bundesvorstand
Jan Oswald
jan_oswald@schwusos.de
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Markus Schuke
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