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Pressemitteilung 06.05.2004: FDP stärkt Rechte von Lesben und SchwulenAnlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP-Bundestagsfraktion zum Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion JÖRG VAN ESSEN: Der Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der FDP zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Wir wollen die Diskussion in Gesellschaft und Politik über weitere Schritte zur Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe vorantreiben. Es ist offensichtlich, dass die gesellschaftliche Entwicklung heute beim Thema „Gleichstellung“ bereits viel weiter ist als die Politik. Dies zeigen insbesondere die Gerichtsurteile aus jüngster Zeit, die die Gleichstellung in der Praxis bereits durchsetzen. Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 gibt es keinerlei rechtliche Gründe mehr, um gleichgeschlechtlichen Paaren wesentliche Rechte zu verweigern. Die FDP kritisiert die völlige Untätigkeit von Rot-Grün. Seit einigen
Jahren weist die Bundesregierung eine komplette Nullbilanz vor. Weder bei
der Lebenspartnerschaft, noch beim Transsexuellengesetz oder bei der
Magnus-Hirschfeld-Stiftung zeigt Rot-Grün Bereitschaft zum Handeln. Der
Gesetzentwurf der FDP ist dringend notwendig, um Rechte und Pflichten von
eingetragenen Lebenspartnern ins Gleichgewicht zu bringen. Die FDP nimmt
den Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst und schlägt daher
weitgehende Änderungen im Erbschaftssteuerrecht, im Einkommenssteuerrecht
und im Beamtenrecht vor. Kernstück unseres Gesetzentwurfs ist die
Einführung eines gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für eingetragene
Lebenspartner. Wir wollen mit dieser Initiative die Rechte von
Verantwortungsgemeinschaften stärken. Zu konstruktiven Gesprächen hierzu,
sind wir mit allen anderen Parteien bereit. |
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