Presse



Pressemitteilung 06.05.2004:

FDP stärkt Rechte von Lesben und Schwulen

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP-Bundestagsfraktion zum Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion JÖRG VAN ESSEN:

Der Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der FDP zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Wir wollen die Diskussion in Gesellschaft und Politik über weitere Schritte zur Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe vorantreiben. Es ist offensichtlich, dass die gesellschaftliche Entwicklung heute beim Thema „Gleichstellung“ bereits viel weiter ist als die Politik. Dies zeigen insbesondere die Gerichtsurteile aus jüngster Zeit, die die Gleichstellung in der Praxis bereits durchsetzen. Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 gibt es keinerlei rechtliche Gründe mehr, um gleichgeschlechtlichen Paaren wesentliche Rechte zu verweigern.

Die FDP kritisiert die völlige Untätigkeit von Rot-Grün. Seit einigen Jahren weist die Bundesregierung eine komplette Nullbilanz vor. Weder bei der Lebenspartnerschaft, noch beim Transsexuellengesetz oder bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung zeigt Rot-Grün Bereitschaft zum Handeln. Der Gesetzentwurf der FDP ist dringend notwendig, um Rechte und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnern ins Gleichgewicht zu bringen. Die FDP nimmt den Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst und schlägt daher weitgehende Änderungen im Erbschaftssteuerrecht, im Einkommenssteuerrecht und im Beamtenrecht vor. Kernstück unseres Gesetzentwurfs ist die Einführung eines gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für eingetragene Lebenspartner. Wir wollen mit dieser Initiative die Rechte von Verantwortungsgemeinschaften stärken. Zu konstruktiven Gesprächen hierzu, sind wir mit allen anderen Parteien bereit.
 


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