BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14. Mai 2004Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht anerkennen!
Die hessischen Grünen fordern im Landtag die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Landesrecht.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die CDU-Landes- regierung auf, die landesrechtlichen Regelungen an das seit dem Sommer 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen. Dazu muss ein entsprechendes Anpassungsgesetz vorgelegt werden. „Es müssen endlich Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gegenüber Eheleuten im Landesrecht aufgehoben werden. „Dies betrifft zum Beispiel Regelungen für Landesbeamte wie das Versorgungsrecht und die Beihilfe, aber auch das Bestattungsrecht und die Informationsweitergabe im Krankheits- oder Todesfall. So ist es auch absurd, dass ein in einer Lebenspartnerschaft lebender Beamte die Kosten erstattet bekommt, wenn er auf einer Dienstreise das Auto seines Schwagers benutzt, aber nicht bei der Nutzung des Autos seines eingetragenen Lebenspartners. Wenn es um Befangenheits- oder Ausschließungsregelungen im juristischen Bereich geht, sind Ehepartner gegenüber Lebenspartner sogar diskriminiert, weil die CDU- Landesregierung sich weigert, diese Anpassungsgesetze zu erlassen", sagt die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz- Asche.
DIE GRÜNEN werfen der Landesregierung vor, weder unter Schwarz-Gelb noch unter Tiefschwarz die Gleichstellung von Lebenspartnern im Landesrecht ernsthaft in Angriff genommen zu haben. In einer ganzen Reihe von Gesetzen ist eine Anpassung zwingend erforderlich und bei vielen weiteren Gesetzen wünschenswert, um nicht völlig hanebüchene Folgen für gleichgeschlechtliche Paare, aber auch für Ehepartner zu haben. „Gleichgeschlechtliche Paare übernehmen mit der Eintragung ihrer Partnerschaft gleiche Pflichten wie Eheleute, deshalb ist auch eine Gleichstellung bei den Rechten geboten", unterstreicht Kordula Schulz-Asche.
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