Pressemitteilung des LSVD vom 1. Juni 2004Antje Vollmer
auf Konfrontationskurs zu Lesben und Schwulen?
LSVD: Gemeinsame Adoption dient dem Kindeswohl
Zum Kommentar der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje
Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen), der Gesetzgeber solle sich in der Frage
des Adoptionsrechts für Lesben und Schwule zurückhalten (Pfingstausgabe
des Tagesspiegel), erklärt LSVD Sprecher Manfred Bruns:
Antje Vollmer begibt sich mit ihren Äußerungen zum Adoptionsrecht für
Lesben und Schwule klar auf Unionskurs. Unklar ist, ob sie kurz vor den
CSD-Veranstaltungen die Konfrontation mit Lesben und Schwulen sucht oder
einfach nicht weiß, wovon sie spricht? Fest steht, dass die Politik auch
in der Frage der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch
eingetragene Lebenspartner der gesellschaftlichen Realität hinterher
hinkt. Dafür hat Frau Vollmer schwarz auf weiß den Beweis erbracht!
Deshalb hier noch mal die Fakten, damit auch die Vizepräsidentin des
Deutschen Bundestages sie zur Kenntnis nehmen möge:
In Deutschland wachsen Hunderttausende Kinder in lesbischen oder schwulen
Lebensgemeinschaften auf. Lesbische und schwule Eltern tragen alleine oder
in Partnerschaft Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer
Kinder. Doch noch immer sind diese Regenbogenfamilien Familien zweiter
Klasse und werden rechtlich diskriminiert. Auch sie haben im Interesse der
Kinder Anspruch auf Rechtssicherheit. Lesben und Schwule sind keine
schlechteren Eltern als heterosexuelle Menschen, nur weil sie eine andere
sexuelle Orientierung haben.
Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den
Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit. Das kann nicht im
Interesse des Kindeswohls sein. Wir fordern vom Gesetzgeber ein
gemeinsames Sorge- und Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare und
eine umfassende finanz-, erb- und namensrechtliche Anerkennung von
Regenbogenfamilien. Alles andere ist Diskriminierung und widerspricht dem
Grundgesetz, das die Familie unter besonderen Schutz des Staates stellt.
Zwar schafft das Lebenspartnerschaftsgesetz minimale Erleichterungen im
Alltag und einige Verbesserungen für Eltern und Kinder, etwa die
Möglichkeit des kleinen Sorgerechts, der Verbleibensanordnung, des
Umgangsrechts und des Erziehungsurlaubs für Co-Mütter oder Co-Väter. Doch
im Steuerrecht besteht auch weiterhin eine eklatante Ungleichbehandlung.
Eine steuerliche Zusammenveranlagung und die Übertragung von
kinderbezogenen Freibeträgen ist bislang nicht möglich. Der Gesetzgeber
ist gefordert, diese Missstände zu beseitigen!
Fakt ist, dass nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder, die in
Regenbogenfamilien aufwachsen, materiell schlechter gestellt sind als die
Kinder, die in anderen Lebensgemeinschaften, etwa den traditionellen Ehen,
aufwachsen. Diese massiv diskriminierende Ungleichbehandlung hat mit
Rechtssicherheit, Chancengleichheit und einer dem Kindeswohl
verpflichteten Familienpolitik herzlich wenig, mit Vorurteilen und
mangelndem Realitätssinn aber sehr viel zu tun.
So sieht die Realität aus, die Frau Vollmer offensichtlich nicht kennt!
Wenn sie dies nicht verstehen will, zieht sie sich besser warm an. Denn
sie wird den geballten Zorn der Lesben und Schwulen zu spüren bekommen!
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