Presse



Pressemitteilung des LSVD vom 1. Juni 2004

Antje Vollmer auf Konfrontationskurs zu Lesben und Schwulen?

LSVD: Gemeinsame Adoption dient dem Kindeswohl

Zum Kommentar der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen), der Gesetzgeber solle sich in der Frage des Adoptionsrechts für Lesben und Schwule zurückhalten (Pfingstausgabe des Tagesspiegel), erklärt LSVD Sprecher Manfred Bruns:

Antje Vollmer begibt sich mit ihren Äußerungen zum Adoptionsrecht für Lesben und Schwule klar auf Unionskurs. Unklar ist, ob sie kurz vor den CSD-Veranstaltungen die Konfrontation mit Lesben und Schwulen sucht oder einfach nicht weiß, wovon sie spricht? Fest steht, dass die Politik auch in der Frage der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch eingetragene Lebenspartner der gesellschaftlichen Realität hinterher hinkt. Dafür hat Frau Vollmer schwarz auf weiß den Beweis erbracht!

Deshalb hier noch mal die Fakten, damit auch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages sie zur Kenntnis nehmen möge:

In Deutschland wachsen Hunderttausende Kinder in lesbischen oder schwulen Lebensgemeinschaften auf. Lesbische und schwule Eltern tragen alleine oder in Partnerschaft Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder. Doch noch immer sind diese Regenbogenfamilien Familien zweiter Klasse und werden rechtlich diskriminiert. Auch sie haben im Interesse der Kinder Anspruch auf Rechtssicherheit. Lesben und Schwule sind keine schlechteren Eltern als heterosexuelle Menschen, nur weil sie eine andere sexuelle Orientierung haben.

Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein. Wir fordern vom Gesetzgeber ein gemeinsames Sorge- und Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare und eine umfassende finanz-, erb- und namensrechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien. Alles andere ist Diskriminierung und widerspricht dem Grundgesetz, das die Familie unter besonderen Schutz des Staates stellt.

Zwar schafft das Lebenspartnerschaftsgesetz minimale Erleichterungen im Alltag und einige Verbesserungen für Eltern und Kinder, etwa die Möglichkeit des kleinen Sorgerechts, der Verbleibensanordnung, des Umgangsrechts und des Erziehungsurlaubs für Co-Mütter oder Co-Väter. Doch im Steuerrecht besteht auch weiterhin eine eklatante Ungleichbehandlung. Eine steuerliche Zusammenveranlagung und die Übertragung von kinderbezogenen Freibeträgen ist bislang nicht möglich. Der Gesetzgeber ist gefordert, diese Missstände zu beseitigen!

Fakt ist, dass nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, materiell schlechter gestellt sind als die Kinder, die in anderen Lebensgemeinschaften, etwa den traditionellen Ehen, aufwachsen. Diese massiv diskriminierende Ungleichbehandlung hat mit Rechtssicherheit, Chancengleichheit und einer dem Kindeswohl verpflichteten Familienpolitik herzlich wenig, mit Vorurteilen und mangelndem Realitätssinn aber sehr viel zu tun.

So sieht die Realität aus, die Frau Vollmer offensichtlich nicht kennt! Wenn sie dies nicht verstehen will, zieht sie sich besser warm an. Denn sie wird den geballten Zorn der Lesben und Schwulen zu spüren bekommen!

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