PRESSEMITTEILUNG NR. 0375/2004
Datum: 06.06.2004Lebenspartnerschaften gleichstellen
Zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der
Ehe erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer:
Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Mit dem
zustimmungsfreien Gesetz zur Überarbeitung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes werden wir dem Ziel der Gleichstellung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe einen Schritt näher kommen.
Die Koalition setzt damit ihre Politik des Abbaus von rechtlichen
Diskriminierungen der Lesben und Schwulen konsequent fort.
Sozial- und unterhaltsrechtlich haben Eingetragene Lebenspartnerschaften
die vollen Pflichten von Ehegatten. Zahllose Konsequenzen der
Unterhaltsverpflichtungen im Sozialversicherungs-, Steuer- und
Beamtenrecht fehlen allerdings bislang. Das ist nicht fair. Es muss der
Grundsatz gelten: Gleiche Pflichten, Gleiche Rechte!
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass verfassungsrechtlich
einer Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe
nicht nur nichts entgegen steht, sondern zugleich nahe gelegt, dass
bestimmte Rechtsfolgen verfassungsrechtlich geboten sein könnten.
Mit dem Überarbeitungsgesetz werden Ungereimtheiten des
Lebenspartnerschaftsgesetzes beseitigt und Benachteiligungen gegenüber der
Ehe aufgehoben, wie beim Verlöbnis, beim Unterhaltsrecht und Güterstand.
Mit der Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung wird eine
Konsequenz aus der unterhaltsrechtlichen Grundlage des familienrechtlichen
Institutes gezogen. Ziel der Möglichkeit der Stiefkindadoption in
Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die pragmatische Verbesserung der
familienrechtlichen Absicherung der Kinder, deren Eltern in einer
Lebenspartnerschaft leben. Für das gemeinsame Adoptionsrecht gibt es
bislang noch keine politische Mehrheit. Hier muss noch Überzeugungsarbeit
geleistet werden. Die Arbeiten an dem Überarbeitungsgesetz sind auf einem
guten Weg.
Noch vor der Sommerpause werden die Koalitionsfraktionen einen
Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Er kann dann im Herbst
verabschiedet werden.
Nach der Einbringung des Überarbeitungsgesetzes in den Bundestag muss das
Ergänzungsgesetz unverzüglich in Angriff genommen werden. Hierbei geht es
um die Einführung des Standesamtes als bundeseinheitlich zuständige
Behörde, die Regelungen des Einkommens-, Erbschaftssteuer- und
Beamtenrechtes. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer höchstrichterlichen
Entscheidung die Richtung vorgeprägt, in die der Gesetzgeber gehen muss.
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