Presse



PRESSEMITTEILUNG NR. 0375/2004

Datum: 06.06.2004

Lebenspartnerschaften gleichstellen

Zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Mit dem zustimmungsfreien Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden wir dem Ziel der Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe einen Schritt näher kommen. Die Koalition setzt damit ihre Politik des Abbaus von rechtlichen Diskriminierungen der Lesben und Schwulen konsequent fort.

Sozial- und unterhaltsrechtlich haben Eingetragene Lebenspartnerschaften die vollen Pflichten von Ehegatten. Zahllose Konsequenzen der Unterhaltsverpflichtungen im Sozialversicherungs-, Steuer- und Beamtenrecht fehlen allerdings bislang. Das ist nicht fair. Es muss der Grundsatz gelten: Gleiche Pflichten, Gleiche Rechte!

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass verfassungsrechtlich einer Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe nicht nur nichts entgegen steht, sondern zugleich nahe gelegt, dass bestimmte Rechtsfolgen verfassungsrechtlich geboten sein könnten.

Mit dem Überarbeitungsgesetz werden Ungereimtheiten des Lebenspartnerschaftsgesetzes beseitigt und Benachteiligungen gegenüber der Ehe aufgehoben, wie beim Verlöbnis, beim Unterhaltsrecht und Güterstand. Mit der Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung wird eine Konsequenz aus der unterhaltsrechtlichen Grundlage des familienrechtlichen Institutes gezogen. Ziel der Möglichkeit der Stiefkindadoption in Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die pragmatische Verbesserung der familienrechtlichen Absicherung der Kinder, deren Eltern in einer Lebenspartnerschaft leben. Für das gemeinsame Adoptionsrecht gibt es bislang noch keine politische Mehrheit. Hier muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Arbeiten an dem Überarbeitungsgesetz sind auf einem guten Weg.
Noch vor der Sommerpause werden die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Er kann dann im Herbst verabschiedet werden.

Nach der Einbringung des Überarbeitungsgesetzes in den Bundestag muss das Ergänzungsgesetz unverzüglich in Angriff genommen werden. Hierbei geht es um die Einführung des Standesamtes als bundeseinheitlich zuständige Behörde, die Regelungen des Einkommens-, Erbschaftssteuer- und Beamtenrechtes. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer höchstrichterlichen Entscheidung die Richtung vorgeprägt, in die der Gesetzgeber gehen muss.

Herausgeberin: Bündnis 90/Die Grünen • Deutscher Bundestag • 11011 Berlin
Redaktion: Dietmar Huber; T (030) 227 57211-3, F (030) 227 56962
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