Presse



22.06.2004:

Aufhebung des CSD-Verbotes gefordert!

Die Polnische Regierung muss die Grundrechte von Lesben und Schwulen in der Republik Polen garantieren!

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, hat heute dem Polnischen Botschafter einen Brief geschrieben, in dem die Besorgnis über die Situation der Lesben und Schwulen in Polen mitgeteilt wurde. Hierzu erklärt er:

Das Verbot der für den 11. Juni geplanten Christopher Street Day Demonstration am 11. Juni 2004 in der Stadt Warschau durch den Bürgermeister der Stadt ist eine Beschränkung der Grundfreiheiten der Lesben und Schwulen in der Republik Polen, die so in keiner Weise aktzeptabel. In dem Schreiben wird das Befremden über diesen Vorgang zum Ausruck gebracht und die polnische Regierung aufgefordert, für die Aufhebung des Demonstrationsverbotes zu sorgen.

Die Republik Polen hat wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben, die allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung der Grundfreiheiten wie die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit garantiert. Daher ist es nicht zu akzeptieren, dass diese Grundfreiheiten den Lesben und Schwulen in Polen beschnitten oder gar ganz verweigert werden.

Nach den antihomosexuellen Ausschreitungen in Krakau und dem jetzigen Demonstrationsverbot in Warschau habe ich das Auswärtige Amt gebeten, ebenfalls gegenüber der Polnischen Regierung initiativ zu werden.

 


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