22.06.2004:Aufhebung des
CSD-Verbotes gefordert!
Die Polnische Regierung muss die Grundrechte von Lesben
und Schwulen in der Republik Polen garantieren!
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, hat heute dem
Polnischen Botschafter einen Brief geschrieben, in dem die Besorgnis über
die Situation der Lesben und Schwulen in Polen mitgeteilt wurde. Hierzu
erklärt er:
Das Verbot der für den 11. Juni geplanten Christopher Street Day
Demonstration am 11. Juni 2004 in der Stadt Warschau durch den
Bürgermeister der Stadt ist eine Beschränkung der Grundfreiheiten der
Lesben und Schwulen in der Republik Polen, die so in keiner Weise
aktzeptabel. In dem Schreiben wird das Befremden über diesen Vorgang zum
Ausruck gebracht und die polnische Regierung aufgefordert, für die
Aufhebung des Demonstrationsverbotes zu sorgen.
Die Republik Polen hat wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die
Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben, die allen Bürgerinnen
und Bürgern die Wahrnehmung der Grundfreiheiten wie die freie
Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit garantiert. Daher ist es
nicht zu akzeptieren, dass diese Grundfreiheiten den Lesben und Schwulen
in Polen beschnitten oder gar ganz verweigert werden.
Nach den antihomosexuellen Ausschreitungen in Krakau und dem jetzigen
Demonstrationsverbot in Warschau habe ich das Auswärtige Amt gebeten,
ebenfalls gegenüber der Polnischen Regierung initiativ zu werden.
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