LSVD Pressemeldung vom 30. Juni 2004
Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Die Richtung stimmt
Zur Gesetzesinitiative der Regierungskoalition erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der LSVD begrüßt die Gesetzesinitiative der Regierungskoalition zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts. Damit werden die Rechte Eingetragener Lebenspartner-schaften deutlich gestärkt. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe wichtiger Regelungen. Die Richtung stimmt.
Wir freuen uns, dass die Koalition bei der Gesetzesnovelle auch die Hinterbliebenen-versorgung berücksichtigen will. Damit wird den vielen Pflichten der Lebenspartnerschaft ein neues substantielles Recht gegenüber gestellt wird. Das ist dringend notwendig. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben die gleichen Unterhaltspflichten und Belastungen wie Eheleute. Von daher ist es nur fair, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.
Die geplante Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist ein notwendiger Schritt, um die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern zu verbessern. Es bleibt aber unverständlich, warum die Regierungskoalition beim Adoptionsrecht auf halber Strecke stehen bleiben will. Dafür gibt es keine sachliche Begründung.
Wir werden den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts nun eingehend dahingehend prüfen, ob er ansonsten in allen im Bundesrat zustimmungs-freien Bereichen gleiche Rechte bringt.
Der LSVD fordert die Bundesregierung zudem auf, noch in diesem Jahr auch ein Ergänzungsgesetz mit den zustimmungspflichtigen Regelungen auf den Weg zu bringen. Dazu zählen die Anerkennung bei der Einkommens- und Erbschaftssteuer sowie bei der Beamtenbesoldung. Die Ankündigung des Hamburger Senats, sich im Bundesrat für die Verbesserung der Rechtsstellung einsetzen zu wollen, zeigt, dass hier alte Fronten in Bewegung geraten. Diese Chance muss genutzt werden.
LSVD Pressestelle Willmanndamm 8 10827 Berlin T. (030) 78954763 F. (030) 44008241 presse@lsvd.de www.lsvd.de
|