Pressemitteilung Nr. 459 vom 30. Juni 2004
Rot-Grün schließt Gerechtigkeitslücken bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:
Rot-Grün schließt Gerechtigkeitslücken bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit kommen wir auf dem langen Marsch zur Gleichberechtigung einen großen Schritt vorwärts.
Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts treiben wir die Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in den Bereichen voran, die im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel das Güterrecht, das Unterhaltsrecht oder die Einführung des Versorgungsausgleichs sowie des Verlöbnisses. Eine Gleichstellung mit der Ehe gibt es auch in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Sie sind einander grundsätzlich lebenslang zum Unterhalt verpflichtet. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.
Erstmals anerkannt wird die Lebenspartnerschaft nun in den zustimmungsfreien Vorschriften des Bundesbeamtenrechts, etwa im Umzugskostengesetz und in der Sonderurlaubsverordnung. Auch die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern werden wir verbessern. Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder in der Lebenspartnerschaft wird ermöglicht. Das dient der Absicherung der Kinder und damit dem Kindeswohl.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 hat sich als großer gesellschaftspolitischer Erfolg erwiesen. Es hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft spürbar verstärkt. Daran knüpfen wir nun an und beseitigen noch bestehende Ungerechtigkeiten.
Als zweiten Schritt werden wir im Herbst einen neuen Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz einbringen, das die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthält, wie beispielsweise die Anerkennung im Steuerrecht. Dann können die unionsregierten Bundesländer zeigen, ob sie aus ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht gelernt haben.
Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts wurde am 29.06.2004 von den beiden Regierungsfraktionen beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 2. Juli 2004 angesetzt.
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