REGIERUNGonline vom 30. Juni 2004
Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften weiter verbessern. Ziel ist die weitgehende Gleichstellung dieser Partnerschaften mit der Ehe.
In der letzten Legislaturperiode habe die Bundesregierung den ersten Schritt zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften gemacht, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 30. Juni vor der Presse in Berlin. Das Gesetz habe zu mehr Akzeptanz homosexueller Paare beigetragen. "Sie sind eine Realität und werden auch als eine solche anerkannt", so Zypries.
Die Akzeptanz dieser Lebensform wird helfen, das Lebenspartnerschaftsgesetzes zu überarbeiten und die Gleichstellungspolitik fortzusetzen.
Die beiden Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die Bereiche des Lebenspartnerschaftsgesetzes geändert werden sollen, die keine Zustimmung des Bundesrates benötigen.
In folgenden Punkten werden die Rechte homosexueller Paare verbessert:
- Stiefkindadoption: Bringt ein Lebenspartner ein leibliches Kind mit in die Partnerschaft oder bekommt in der Beziehung ein Kind, kann die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner dieses Kind adoptieren. Hierbei gelten die normalen Adoptionsregeln, beispielsweise die Zustimmung das anderen leiblichen Elternteiles. Insbesondere soll dadurch auch die rechtliche Stellung der Kinder verbessert werden, da der Partner auf Dauer die Verantwortung für das Wohl des Kindes mit übernimmt und auch erziehungs- und unterhaltsverpflichtet ist. Zudem hat das Kind Erbansprüche auch an diesen Partner. Wichtig bei der Adoptionsentscheidung bleibt allein das Wohl des Kindes.
- Verlobung: Gleichgeschlechtlichen Paare können sich wie heterosexuelle Paare verloben. Sie erhalten dadurch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Auflösung der Verlobung und ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Verfahrens- und Strafvollzugsordnung.
- Güterstand: Zukünftig werden Lebenspartner - wie Ehepaare - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren.
- Trennung: Die Voraussetzungen für die Beendigung einer Lebensgemeinschaft werden der Ehe angepasst. So muss nur noch im Scheidungsverfahren erklärt werden, dass man seit einem Jahr getrennt lebt. Eine notarielle Beurkundung über das Trennungsjahr ist nicht mehr nötig. Außerdem wird für den Fall der Trennung ein Versorgungsausgleich eingeführt. Dadurch werden zwischen den Partnern die entstandenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Zusatzversicherungen aufgeteilt.
- Unterhalt: Das Unterhaltsrecht der Lebenspartner wird dem der Ehepaare angepasst. Die gegenseitigen Unterhaltspflichten der Partner werden dadurch auch nach einer Trennung gestärkt. Zudem werden die öffentlichen Kassen entlastet.
- Hinterbliebenenversorgung: Die Versorgung der Hinterbliebenen, wie sie gegenwärtig in der Rentenversicherung gilt, wird auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen.
- Beamtenrecht: Die zustimmungsfreien Bestimmungen des Beamtenrechtes werden übertragen, beispielsweise das Umzugskostengesetz.
Der Gesetzentwurf wird am Freitag dieser Woche in den Bundestag eingebracht. Nach der Verabschiedung dieses Gesetzes plant die Bundesregierung zudem das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz in das parlamentarische Verfahren einzubringen. In diesem Gesetz sollen die Punkte geregelt werden, für die die Zustimmung des Bundesrates erforderlich sind, beispielsweise das Steuerrecht oder Teile des Beamtenrechts.
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