Presse



PRESSEMITTEILUNG NR. 481 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 02. Juli 2004

Verliebt, verlobt, verpartnert

Zur Einbringung des Gesetzes zur Erweiterung des Lebenspartnerschaftsrechts erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften schreitet voran. Das Gesetz zur Erweiterung des Lebenspartnerschaftsrechts ist in den Bundestag eingebracht. Damit treibt Rot-Grün die Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in den Bereichen voran, die im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sind, zum Beispiel im Güterrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung. Das Verlöbnis wird eingeführt mit Rechtsfolgen wie etwa dem Zeugnisverweigerungsrecht. Nun kann es auch für Lesben und Schwulen heißen: verliebt, verlobt, verpartnert.

Mit dem gestrigen Bundestagsbeschluss über das Zuwanderungsgesetz haben wir auch im Ausländerrecht eine weitere positive Gleichstellung vollzogen. Die Härtefallklausel zum eigenständigen Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten gilt in Zukunft in gleicher Weise für Eingetragene Lebenspartner.

Rot-Grün wird die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern verbessern. Laut dem aktuellen Mikrozensus 2003 wachsen bereits in jeder sechsten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Auch das sind Familien, in denen Familienwerte tagtäglich praktisch gelebt werden. Sie haben ein Recht auf Anerkennung und Nicht-Diskriminierung. Daher werden wir die Stiefkindadoption ermöglichen. Das dient der Absicherung der Kinder und damit dem Kindeswohl.

Als nächsten Schritt werden wir im Herbst einen neuen Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz einbringen, das die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthält, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht.

Alle politischen Kräfte, die keine Diskriminierung homosexueller Bürgerinnen und Bürger wollen, sind herzlich eingeladen, sich an der weiteren Verbesserung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft konstruktiv zu beteiligen. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.

Günter Dworek
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Referent Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
 
T 030 - 227 58903
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