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6. Juli 2004 Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche LebenspartnerSchleswig-Holsteinisches Kabinett beschließt Gesetzentwurf mit weitreichenden ÄnderungenDas Kabinett hat heute (6. Juli) einen Gesetzentwurf mit weitreichenden Änderungen für die Gleichstellung homosexueller Paare in Schleswig-Holstein beschlossen. Damit sollen zahlreiche Landesregelungen zur Ehe auf Eingetragene Lebenspartnerschaften erstreckt werden. "Schleswig-Holstein stellt damit einmal mehr seine bundesweite Vorreiterrolle unter Beweis, wenn es darum geht, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Alltag zu bekämpfen und die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe weitgehend gleichzustellen", sagte Justizministerin Anne Lütkes in Kiel. Die Änderungen betreffen das öffentliche Dienstrecht des Landes und zahlreiche weitere Gesetze, aber auch eine Vielzahl an Verordnungen – vom Gesetz über die Feuerbestattung über das Landesnaturschutzgesetz bis hin zu ganz speziellen Re-gelungen wie die "Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde". Beispiele für die Anpassung Gesetz über die Feuerbestattung: Angehörige können über die Bestattungsart entscheiden, wenn der Verstorbene dies nicht bestimmt hat. In Zukunft zählen auch eingetragene Lebenspartner/innen zum Kreis der Angehörigen. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht: Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft können nach einer Landesverordnung von der Gebührenpflicht befreit werden. In diesen Personenkreis sollen auch eingetragene Lebenspartner/innen aufgenommen werden. Sonderurlaubsverordnung: In Zukunft kann auch eine Beamtin sowohl für die Niederkunft ihrer eingetragenen Lebenspartnerin als auch für die aus diesem Grund notwendige Kinderbetreuung Sonderurlaub erhalten. Sonderurlaub kann zudem beim Tod der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners gewährt werden. Landesbeamtengesetz: Im Hinblick auf die Unterhalts-, Fürsorge- und Unterstützungspflicht der eingetragenen Lebenspartner/innen werden auch ihnen (wie den Eheleuten) Reise- und Umzugskosten nur in einer bestimmten Höhe vergütet. Psychisch-Kranken-Gesetz: Ein bestimmter Personenkreis muss bei einer vorläufigen Unterbringung psychisch kranker Menschen verständigt werden. In Zukunft müssen auch eingetragene Lebenspartner (wie dies bei Eheleuten der Fall ist) zuerst informiert werden. Landesnaturschutzgesetz: Die Ausübung des Vorkaufsrechts des Landes an Grundstücken ist unzulässig, wenn das Grundstück an Personen veräußert wird, die in engem familienrechtlichen Verhältnis zur Eigentümerin/zum Eigentümer stehen. Eingetragene Lebenspartner sollen in Zukunft in diesen Personenkreis mit aufgenommen werden. Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde: Diese Vorschrift überträgt dem Ehegatten / der Ehegattin eines Verstorbenen die Nutzung eines bestimmten Fischplatzes. Dies soll in Zukunft auch für eingetragene Lebenspartner/innen gelten. Und hier geht's zum Entwurf des schleswig-holsteinischen Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetzes (PDF-Dokument - 57 KB) Statistik über die in Schleswig-Holstein begründeten Lebenspartnerschaften:
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