Presse



LSVD Pressemeldung vom 07. Juli 2004

Schily lehnt Reform des Transsexuellengesetzes ab

Die Fraktionen müssen aktiv werden

Zur Antwort der Bundesregierung an die FDP-Fraktion, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Novellierung des Transsexuellengesetzes beabsichtigt ist, erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die ablehnende Haltung von Bundesinnenminister Schily gegenüber einer noch in diese Legislaturperiode anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes darf nicht das letzte Wort sein. Wir erinnern daran, dass auch die SPD im Wahlkampf 2002 eine Reform des Transsexuellengesetzes versprochen hat.

Wir fordern die Bundestagsfraktionen auf, dafür zu sorgen, dass dieses wichtige Menschenrechtsprojekt nicht sang- und klanglos auf administrativem Wege beerdigt wird.

Das seit 1981 unverändert bestehende Transsexuellengesetz entspricht nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand und verstößt in vielerlei Hinsicht gegen die Grundrechte und die Menschenwürde. Dies betrifft die diskriminierende Sonderbehandlung von Transgendern bei den medizinischen Begutachtungen, Behandlungen und den Kostenübernahmeverfahren.

Transgender müssen das Recht haben, ihre Lebensweise selbst zu bestimmen - bei der Ausgestaltung ihrer Geschlechtsidentität wie auch bei ihrer Partnerwahl. So ist beispielsweise eine Liberalisierung der Zugangsvoraussetzungen für Vornamens- und Personenstandsänderung erforderlich. Auch die faktischen Ehe- bzw. Partnerschaftsverbote für Menschen, die ihren Vornamen geändert haben, müssen aufgehoben werden.

Eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes ist nötig, damit es seinen Zweck erfüllen kann, das Leben der Transgender rechtlich, psychisch und sozial zu erleichtern. Transgendern muss das Recht eingeräumt werden, über ihren Körper selbst zu bestimmen, das heißt insbesondere, dass nicht die Verfügbarkeit von medizinischen oder juristischen Hilfen davon abhängig gemacht wird, ob der- oder diejenige bestimmte andere Maßnahmen (insbesondere die genitalangleichende Operation) wünscht. Umgekehrt aber müssen diese Maßnahmen denjenigen zur Verfügung stehen, die sie benötigen.

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