28.072004Kardinal Lehmanns
Kritik an Reform der Lebenspartnerschaft ist unverständlich und überholt
Zu den Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Kardinal Lehmann, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des
Lesben- und Schwulenverbandes
LSVD:
Die Kritik von Kardinal Lehmann an der Novellierung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes ist völlig unverständlich und überholt. Den
erneuten Hinweis auf den grundgesetzlich verankerten Schutz von Ehe und
Familie können wir nicht nachvollziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat
bereits im Juli 2002 festgestellt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung
nicht gehindert ist, für die Gleichstellung eingetragener
Lebenspartnerschaften zu sorgen.
Karlsruhe hat ganz klar festgestellt: Der Schutz der Ehe im Grundgesetz
bedeutet keine Verpflichtung, Lebenspartnerschaften schlechter zu stellen.
Es gibt kein Abstandsgebot. Es wird Zeit, dass auch die Katholischen
Bischöfe die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland endlich zur
Kenntnis nehmen.
Die Stiefkindadoption ist ein erster wichtiger Schritt, um die
Benachteiligung von Kindern, die in Regenbogenfamilien aufwachsen,
abzubauen. Man darf nicht "Augen und Ohren" vor der Realität verschließen.
In Deutschland wachsen längst viele Tausend Kinder in
gleichgeschlechtlichen Familien auf. Wer Chancengleichheit und Kindeswohl
im Blick hat, für den ist eine rechtliche Diskriminierung dieser Familien
nicht länger hinnehmbar. Zu einer verantwortungsvollen Familienpolitik
gehört auch, die Wirklichkeit zu akzeptieren und notwendige Reformen
anzupacken.
Dogmatisches Beharren auf überholten Standpunkten hilft hier nicht weiter.
Wir fordern Kardinal Lehmann und die Bischofskonferenz daher auf, den
Erlass aufzuheben, der Beschäftigten in Katholischen Einrichtungen die
Kündigung androht, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen. Menschen
mit Berufsverbot zu bedrohen, weil sie eine Verantwortungsgemeinschaft
eingehen wollen, ist menschenverachtend.
LSVD Pressestelle
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