Presse



30.07.2004

Drei Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz: Noch keine Gleichberechtigung

LSVD: Bis zum Jahresende wollen wir positive Ergebnisse sehen!

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärt:

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind Lesben und Schwule von gleichen Rechten noch weit entfernt. Doch es tut sich was.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die dringend notwendige Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Angriff genommen hat. Die Gesetzesnovelle, mit der für eingetragene Lebenspartnerschaften die Hinterbliebenenversorgung geregelt und die Stiefkindadoption ermöglicht werden soll, wurde im Bundestag bereits in erster Lesung beraten. Die geplante Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist ein notwendiger erster Schritt, um die rechtliche Situation von Lebenspartnerschaften mit Kindern zu verbessern. Das stärkt die Rechte der Kinder und dient dem Kindeswohl.

Wir erwarten, dass noch in diesem Jahr weitere Schritte folgen. Der LSVD fordert die volle Gleichberechtigung. Dazu gehört natürlich die volle Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Deshalb muss das in der letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Regierungskoalition will diesen neuen Anlauf nach der Sommerpause angehen. Wir freuen uns, dass die FDP signalisiert hat, dieses wichtige Gesetzesprojekt unterstützen zu wollen. Jetzt muss auch die Union endlich ihren Frieden mit der Lebenspartnerschaft machen. Die notwendigen Regelungen dürfen der Gerechtigkeit halber nicht mehr im Bundesrat blockiert werden.

Die Rechtslage ist eindeutig: In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass Verbesserungen zulässig sind. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen".

Die Politik muss sich nur einen Ruck geben. Bis zum Jahresende wollen wir positive Ergebnisse sehen!

LSVD Pressestelle
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