30.07.2004Drei Jahre
Lebenspartnerschaftsgesetz: Noch keine Gleichberechtigung
LSVD: Bis zum Jahresende wollen wir positive Ergebnisse
sehen!
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD), erklärt:
Drei Jahre nach Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind
Lesben und Schwule von gleichen Rechten noch weit entfernt. Doch es tut
sich was.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die
dringend notwendige Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in
Angriff genommen hat. Die Gesetzesnovelle, mit der für eingetragene
Lebenspartnerschaften die Hinterbliebenenversorgung geregelt und die
Stiefkindadoption ermöglicht werden soll, wurde im Bundestag bereits in
erster Lesung beraten. Die geplante Stiefkindadoption leiblicher Kinder
ist ein notwendiger erster Schritt, um die rechtliche Situation von
Lebenspartnerschaften mit Kindern zu verbessern. Das stärkt die Rechte der
Kinder und dient dem Kindeswohl.
Wir erwarten, dass noch in diesem Jahr weitere Schritte folgen. Der LSVD
fordert die volle Gleichberechtigung. Dazu gehört natürlich die volle
Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Deshalb muss das in der
letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in
das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Regierungskoalition
will diesen neuen Anlauf nach der Sommerpause angehen. Wir freuen uns,
dass die FDP signalisiert hat, dieses wichtige Gesetzesprojekt
unterstützen zu wollen. Jetzt muss auch die Union endlich ihren Frieden
mit der Lebenspartnerschaft machen. Die notwendigen Regelungen dürfen der
Gerechtigkeit halber nicht mehr im Bundesrat blockiert werden.
Die Rechtslage ist eindeutig: In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das
Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das
Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher
Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass Verbesserungen
zulässig sind. Wörtlich heißt es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe
in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen,
die denen der Ehe gleich oder nahe kommen".
Die Politik muss sich nur einen Ruck geben. Bis zum Jahresende wollen wir
positive Ergebnisse sehen!
LSVD Pressestelle
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