Presse



10.09.2004

Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes:
Inverssuche ermöglicht Weitergabe von Adressdaten

LSVD weist auf Widerspruchsmöglichkeit hin

Bislang gab die Telefonauskunft keine Adressdaten bekannt. Vielmehr musste eine Adresse oder zumindest der Wohnort eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin genant werden, um über die Auskunft an eine Telefonnummer heranzukommen, sofern der Weitergabe zugestimmt wurde. Dieser wohl begründete Datenschutz gehört demnächst der Vergangenheit an.

Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes regelt auch die sogenannte Inverssuche. Man gibt der Auskunft eine Telefonnummer und erhält die dazugehörige Adresse. Für die Werbebranche und die vielen call centers ist dies natürlich ein lukratives Geschäft. Klar ist aber auch, dass die Inverssuche unangenehme und auch gefährliche Folgen haben kann. Eine Telefonnummer gibt man in chatroom oder sonstwo schon mal ohne Bedenken raus. Aber eine Adresse?

Deshalb: Beachtet unbedingt den klein gedruckten "Wichtigen Hinweis zur Auskunft über Ihren Namen und Ihre Anschrift" auf Eurer letzten Telefonrechnung und widersprecht gegebenenfalls der Weitergabe Eurer Adressdaten unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0137-5103300 (0,12 Euro pro Anruf).

Weitere Informationen zum Thema gibt's auch hier:
http://berlin.gay-web.de/news/inhalt.shtml

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