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08.10.2004:

LSU: Stuttgart öffnet Standesamt für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Die Stadtverwaltung wird nach den Worten von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster in den nächsten Wochen die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit in Zukunft auch die Eintragungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Standesamt Stuttgart-Mitte stattfinden können.

Bisher war dies auf Grund einer Verordnung des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg nicht möglich. Oberbürgermeister Dr. Schuster unternahm nach zahlreichen Gesprächen während des diesjährigen Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart, bei dem ihm dieses besondere Anliegen besonders klar wurde, einen weiteren Vorstoß beim Innenministerium des Landes. Unterstützt wurde er in diesen Bemühungen durch den Landesvorstand der Schwulen und Lesben in der Union (LSU) und dem Stuttgarter CDU-Stadtrat Alexander Kotz. Nun wurde der Stadt vom Innenministerium dahingehend geantwortet, dass es den kreisfreien Städten ab sofort frei stehe, die Standesämter als Örtlichkeit für die Eintragung vorzusehen. Oberbürgermeister Dr. Schuster möchte diese Möglichkeit nun schnellstmöglich umsetzen.

Außerdem hat Dr. Schuster bereits vor dieser Entscheidung des Landes gegenüber dem Vorstand der LSU mitgeteilt, dass die "Wunschorte" für Trauungen (z.B. Wilhelma, Fernsehturm oder Schloss Solitude) ab sofort auch für die Eintragungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gewählt werden können.

Für die Schwulen und Lesben in unserer Stadt ist dies ein großer Schritt zu mehr Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung sagte Rolf Pfander Stellvertretender Landesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union. Stadtrat Alexander Kotz meinte, gerade von der Landeshauptstadt Stuttgart wird hier eine Signalwirkung auf das restliche Land ausgehen.

Rolf Pfander Alexander Kotz
Stv.Landesvorsitzender LSU Stadtrat

V.i.S.d.P Rolf Pfander, Fred-Uhlman-Str.1, 70619 Stuttgart
rolf.pfander@lsu-online.de

Hinweis des LSVD: § 1 Abs. 1 des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartAusfG) vom 20. Juni 2002 bestimmt:

(1) Zuständige Behörden nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) und nach Artikel 17 a Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 10 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden.

Danach stand es Stuttgart schon immer frei, das Standesamt für die Lesben- und Schwulen zu öffnen. Das hat OB Schuster bisher beharrlich abgelehnt und die Lesben und Schwulen zusätzlich dadurch schikaniert, dass aufgrund seiner Anordnung die Begründungen von Lebenspartnerschaften nur in zwei Ämtern an der Peripherie der Stadt  erfolgen durften.

Schusters Sinneswandel ist wohl darauf zurückzuführen, dass am Sonntag in Stuttgart Oberbürgermeisterwahlen stattfinden und dass Schusters Chancen, sich schon im ersten Wahlgang durchzusetzen, nicht sehr gut sind.

Natürlich freut sich auch der LSVD über den Sinneswandel Schusters.

Manfred Bruns
webmaster@lsvd.de
 


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