08.10.2004:
LSU: Stuttgart öffnet Standesamt für die Eintragung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
Die Stadtverwaltung wird nach den Worten von Oberbürgermeister Dr.
Wolfgang Schuster in den nächsten Wochen die organisatorischen
Voraussetzungen schaffen, damit in Zukunft auch die Eintragungen
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Standesamt Stuttgart-Mitte
stattfinden können.
Bisher war dies auf Grund einer Verordnung des Innenministeriums des
Landes Baden-Württemberg nicht möglich. Oberbürgermeister Dr. Schuster
unternahm nach zahlreichen Gesprächen während des diesjährigen Christopher
Street Day (CSD) in Stuttgart, bei dem ihm dieses besondere Anliegen
besonders klar wurde, einen weiteren Vorstoß beim Innenministerium des
Landes. Unterstützt wurde er in diesen Bemühungen durch den Landesvorstand
der Schwulen und Lesben in der Union (LSU) und dem Stuttgarter
CDU-Stadtrat Alexander Kotz. Nun wurde der Stadt vom Innenministerium
dahingehend geantwortet, dass es den kreisfreien Städten ab sofort frei
stehe, die Standesämter als Örtlichkeit für die Eintragung vorzusehen.
Oberbürgermeister Dr. Schuster möchte diese Möglichkeit nun
schnellstmöglich umsetzen.
Außerdem hat Dr. Schuster bereits vor dieser Entscheidung des Landes
gegenüber dem Vorstand der LSU mitgeteilt, dass die "Wunschorte" für
Trauungen (z.B. Wilhelma, Fernsehturm oder Schloss Solitude) ab sofort
auch für die Eintragungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
gewählt werden können.
Für die Schwulen und Lesben in unserer Stadt ist dies ein großer Schritt
zu mehr Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung sagte Rolf Pfander
Stellvertretender Landesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union.
Stadtrat Alexander Kotz meinte, gerade von der Landeshauptstadt Stuttgart
wird hier eine Signalwirkung auf das restliche Land ausgehen.
Rolf Pfander Alexander Kotz
Stv.Landesvorsitzender LSU Stadtrat
V.i.S.d.P Rolf Pfander, Fred-Uhlman-Str.1, 70619 Stuttgart
rolf.pfander@lsu-online.de
Hinweis des LSVD: § 1 Abs. 1 des baden-württembergischen
Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartAusfG) vom
20. Juni 2002 bestimmt:
(1) Zuständige Behörden nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 bis 3 des
Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) und
nach Artikel 17 a Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 10 Abs. 2 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind in den Landkreisen
die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere
Verwaltungsbehörden.
Danach stand es Stuttgart schon immer frei, das Standesamt für die
Lesben- und Schwulen zu öffnen. Das hat OB Schuster bisher beharrlich
abgelehnt und die Lesben und Schwulen zusätzlich dadurch schikaniert, dass
aufgrund seiner Anordnung die Begründungen von Lebenspartnerschaften nur
in zwei Ämtern an der Peripherie der Stadt erfolgen durften.
Schusters Sinneswandel ist wohl darauf zurückzuführen, dass am Sonntag
in Stuttgart Oberbürgermeisterwahlen stattfinden und dass Schusters
Chancen, sich schon im ersten Wahlgang durchzusetzen, nicht sehr gut sind.
Natürlich freut sich auch der LSVD über den Sinneswandel Schusters.
Manfred Bruns
webmaster@lsvd.de
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