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19.10.2004

    Bundestagsanhörung: Adoption durch
gleichgeschlechtliche Paare dient dem Kindeswohl

CDU/CSU bietet evangelikaler Fundamentalistin ein Podium

Gestern Abend fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Überarbeitungsgesetz des Lebenspartnerschaftsgesetzes statt. Dazu erklärt 
Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes:

Bei der gestrigen Anhörung wurden die Positionen des LSVD zur Änderung des Lebens- partnerschaftsgesetzes voll bestätigt. Die Sachverständigen Prof. Siegfried Willutzki (Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages), Prof. Nina Dethloff (Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn) und Lela Lähnemann von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport unterstützten die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Stiefkindadoption. Demnach werden Kinder, die bei schwulen oder lesbischen Eltern aufwachsen, in ihrer Entwicklung keineswegs beeinträchtigt. Im Gegenteil: Die Mehrheit der Experten war sich einig, dass die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare dem Kindeswohl dient. Vor diesem Hintergrund fordert der LSVD die Bundesregierung auf, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben und das gemeinsame Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen. Das Urteil der Sachverständigen war eindeutig: Es gibt keinen plausiblen Grund, das Adoptionsrecht auf Stiefkinder zu beschränken.

Völlig unverständlich ist dem LSVD, dass die CDU/CSU-Fraktion mit  Dr. Christl Vonholdt von der Gruppe "Christen in der Offensive e.V." eine Vertreterin des evangelikalen Fundamentalismus als Sachverständige vorladen ließ. Frau Dr. Vonholdt hält Homosexualität für eine "Identitätsverwirrung", die therapiert werden könne und müsse. Solche Ansichten widersprechen allen Erkenntnissen der Sexualwissenschaft. Dass die CDU/CSU-Fraktion evangelikalen Fundamentalisten ein Podium verschafft, passt gar nicht zu dem Image einer "modernen Großstadtpartei", um das die Union neuerdings so bemüht ist.

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LSVD Pressestelle

Alexander Zinn
Pressesprecher

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