19.10.2004
Bundestagsanhörung: Adoption durch
gleichgeschlechtliche Paare dient dem Kindeswohl
CDU/CSU bietet evangelikaler Fundamentalistin ein
Podium
Gestern Abend fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung
zum
Überarbeitungsgesetz des Lebenspartnerschaftsgesetzes statt. Dazu erklärt
Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes:
Bei der gestrigen Anhörung wurden die Positionen des LSVD zur Änderung
des Lebens- partnerschaftsgesetzes voll bestätigt. Die Sachverständigen
Prof. Siegfried Willutzki (Ehrenvorsitzender des Deutschen
Familiengerichtstages), Prof. Nina Dethloff (Friedrich-
Wilhelms-Universität
Bonn) und Lela Lähnemann von der Berliner Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport unterstützten die im Gesetzentwurf der
Bundesregierung vorgesehene Stiefkindadoption. Demnach werden Kinder,
die bei schwulen oder lesbischen Eltern aufwachsen, in ihrer Entwicklung
keineswegs beeinträchtigt. Im Gegenteil: Die Mehrheit der Experten war
sich einig, dass die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare dem
Kindeswohl dient. Vor diesem Hintergrund fordert der LSVD die
Bundesregierung auf, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben und das
gemeinsame Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen.
Das Urteil der Sachverständigen war eindeutig: Es gibt keinen
plausiblen Grund, das Adoptionsrecht auf Stiefkinder zu beschränken.
Völlig unverständlich ist dem LSVD, dass die CDU/CSU-Fraktion mit
Dr. Christl Vonholdt von der Gruppe "Christen in der Offensive
e.V." eine Vertreterin des evangelikalen Fundamentalismus als
Sachverständige vorladen ließ. Frau Dr. Vonholdt hält Homosexualität
für eine "Identitätsverwirrung", die therapiert werden könne
und müsse. Solche Ansichten widersprechen allen Erkenntnissen der
Sexualwissenschaft. Dass die CDU/CSU-Fraktion evangelikalen
Fundamentalisten ein Podium verschafft, passt gar nicht zu dem Image
einer "modernen Großstadtpartei", um das die Union neuerdings
so
bemüht ist.
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LSVD Pressestelle
Alexander Zinn
Pressesprecher
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