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Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 19.10.2004:

    Anhörung stützt FDP-Forderung nach gemeinsamem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

CDU/CSU bietet evangelikaler Fundamentalistin ein Podium

Zu der Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen zur Ergänzung bzw. Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die Sachverständigen haben heute in einer Anhörung zum Lebenspartnerschaftsrecht die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare mit großer Mehrheit unterstützt. Nach Meinung der Experten, gibt es keinen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren das gemeinsame Adoptionsrecht zu versagen. Ausschlaggebend sind die positiven Erfahrungen, die mit Familien, in denen gleichgeschlechtliche Paare und Pflegeeltern mit Kindern zusammenleben, gemacht wurden. Das gemeinsame Adoptionsrecht gibt den Kindern emotionale und rechtliche Sicherheit.

Rot-Grün sollte jetzt von der halbherzigen Forderung nach Einführung einer Stiefkindadoption Abstand nehmen und sich der weitergehenden FDP-Forderung nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare anschließen. Die FDP ruft die Unionsparteien auf, ihre Blockade gegen eine Gleichstellung von homosexuellen Paaren aufzugeben und endlich die gesellschaftliche Realität anzuerkennen. 

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Frühjahr 2004 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in den Bundestag eingebracht, der unter anderem das gemeinsame Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner vorsieht. Die FDP hat immer darauf hingewiesen, daß beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare das Kindeswohl an erster Stelle stehen muß und nicht die sexuelle Orientierung der adoptionswilligen Paare. 


 


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