Pressemitteilung der LSU vom 19.10.2004:
Sachlichkeit statt Scharlatanerie
Mit Unverständnis reagiert die LSU auf die Benennung von Frau Dr. Vonholdt als Sachverständige für die Anhörung zu den Gesetzentwürfen für das Lebenspartnerschaftsgesetz im Deutschen Bundestag, durch die Unions-Fraktion. So ist es nicht verwunderlich, dass Frau Vonholdt, keine wissenschaftlich fundierten Aussagen treffen konnte, und mit ihren Ausführungen abseits aller anderen Sachverständigen stand.
Die LSU kritisiert, dass die CDU/CSU-Fraktion Frau Vonholdt in der Anhörung die Möglichkeit eingeräumt hat, ihre abstrusen Thesen vorzutragen. Auf Nachfrage konnte Frau Vonholdt keine wissenschaftlichen Ergebnisse vorlegen, die ihre Aussagen auch nur ansatzweise belegen. „ Es grenzt an einen Skandal, dass man hier einer Frau das Podium bereitet, deren Aussagen eine klare Diskriminierung von Homosexuellen darstellen. Wer heute noch die Meinung vertritt, dass man Homosexualität therapieren müsse, oder gar „weg beten“ könne betreibt Scharlatanerie“, zeigt sich Axel Hochrein, stellvertretender Bundesvorsitzender der LSU, entsetzt.
In diesem Zusammenhang verweist die LSU auf die Hintergründe von Frau Dr. Vonholdt, die das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft leitet. Von hier aus werden enge Beziehungen z.B. zu den „Christen in der Offensive e.V.“ oder auch zu dubiosen Organisationen in den USA wie PATH (Positive Alternatives to Homosexuality) oder NARTH (National Association for Research and Therapy of Homosexuality) unterhalten. Kennzeichen dieser Organisationen ist, dass sie auf pseudo-religiöser Basis „Hilfe für Wege aus der Homosexualität“ anbieten, sowie Homosexualität für eine psychische Erkrankungen halten, was von der Weltgesundheitsbehörde WHO vor über 30 Jahren als falsch festgestellt wurde.
Die gestrige Anhörung hat gezeigt, dass von seriösen Sachverständigen der Behauptung widersprochen wird, ein solches Adoptionsrecht schade dem Kindeswohl. Vielmehr haben die Experten das Gegenteil bestätigt.
Die LSU fordert die Union auf, diese Ergebnisse zu akzeptieren und dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zuzustimmen, um der Lebensrealität in Deutschland eine Rechtsrealität folgen zu lassen.
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