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Pressemitteilung der PDS vom 19.10.2004:

    Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zu den Gesetzentwürfen zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt 
Monika von der Lippe, Bundesfrauenreferentin der PDS:

Die Sachverständigen haben die Ansicht der PDS untermauert, dass das Kindeswohl keinesfalls mit der sexuellen Orientierung der Eltern in Verbindung steht. Im Gegenteil: Zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie Erfahrungen aus der Praxis der Jugendämter belegen die gleichwertige Erziehungskompetenz gleichgeschlechtlicher Eltern. Daran haben wir nie gezweifelt.

Die Sachverständigen machten zudem deutlich, dass es nicht allein darum gehen kann, überholte Ehemuster und Familienbilder auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu übertragen, wie es der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition vorsieht. Vielmehr muss das Familienrecht den Lebensgewohnheiten der Menschen angepasst werden. In Zeiten von Patchworkfamilien, immer mehr Single-Haushalten und Ehescheidungen geht es nicht mehr um Hausfrau plus Ernährer plus eheliche Kinder. Es muss Aufgabe der Politik sein, diesen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen und sie juristisch und finanziell abzusichern.

Im Vordergrund aller politischen Entscheidungen über Adoption muss das Wohl des Kindes stehen. Seine Existenz muss gesichert sein. Dazu bedarf es endlich Änderungen im Unterhalts- und Erbrecht. Bei einer Trennung der Eltern muss sich die Entscheidung über das Sorgerecht am Kindeswohl orientieren - unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern. 


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