Pressemitteilung der PDS vom 19.10.2004:
Das Kindeswohl im Mittelpunkt
Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags
zu den Gesetzentwürfen zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt
Monika von der Lippe, Bundesfrauenreferentin der PDS:
Die Sachverständigen haben die Ansicht der PDS untermauert, dass das Kindeswohl keinesfalls mit der sexuellen Orientierung der Eltern in
Verbindung steht. Im Gegenteil: Zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie Erfahrungen aus der Praxis der Jugendämter belegen die
gleichwertige Erziehungskompetenz gleichgeschlechtlicher Eltern. Daran haben wir nie gezweifelt.
Die Sachverständigen machten zudem deutlich, dass es nicht allein darum gehen kann, überholte Ehemuster und Familienbilder auf die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu übertragen, wie es der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition vorsieht. Vielmehr muss das
Familienrecht den Lebensgewohnheiten der Menschen angepasst werden. In Zeiten von Patchworkfamilien, immer mehr Single-Haushalten und
Ehescheidungen geht es nicht mehr um Hausfrau plus Ernährer plus eheliche Kinder. Es muss Aufgabe der Politik sein, diesen
gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen und sie juristisch und finanziell abzusichern.
Im Vordergrund aller politischen Entscheidungen über Adoption muss das Wohl des Kindes stehen. Seine Existenz muss gesichert sein. Dazu
bedarf es endlich Änderungen im Unterhalts- und Erbrecht. Bei einer Trennung der Eltern muss sich die Entscheidung über das Sorgerecht am
Kindeswohl orientieren - unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern.
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