21.10.2004Diskriminierung
von sexuellen Minderheiten
als schwere Menschenrechtsverletzung ächten
Halbzeitbilanz der Menschenrechtsarbeit der
Bundesregierung
Eine Halbzeitbilanz der Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung zog
heute das „Forum Menschenrechte“. Dazu erklärt Philipp Braun,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes:
Der LSVD unterstützt das vom „Forum Menschenrechte“ vorgestellte
16-Punkte-Papier zur Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung. Im Forum
Menschenrechte haben sich rund 40 Organisationen zusammengeschlossen, um
die deutsche Menschenrechtspolitik kritisch und konstruktiv zu begleiten.
Die Bilanz zur Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung fällt eher
ernüchternd aus: So ist es bislang nicht gelungen, ein
Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, das „alle relevanten
Diskriminierungsgründe berücksichtigt und sämtliche
Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU in nationales Recht umsetzt“. Eine
Reform des völlig überholten Transsexuellengesetzes steht aus. Ratifiziert
werden muss noch das 12. Protokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention, welches das allgemeine
Anti-Diskriminierungsgebot enthält. Und wichtig ist es auch, dass die
Bundesregierung weiter darauf dringt, „dass die Verfolgung und
Diskriminierung von sexuellen Minderheiten (Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transgender) weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung geächtet wird“.
Bedauerlich ist es aus Sicht des LSVD, dass sich im Forum Menschenrechte
kein Konsens darüber herstellen ließ, sich auch für die Gleichstellung
Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe einzusetzen. Vertreter
kirchlicher Organisationen haben eine Einigung an diesem Punkt bislang
verhindert. Umso mehr begrüßt es der LSVD, dass das Forum Menschenrechte
im kommenden Jahr eine Veranstaltung zu diesem Thema plant, um den
bestehenden Dissens in dieser für die Politik des LSVD zentralen Frage zu
erörtern.
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Alexander Zinn
Pressesprecher
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