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Pressemitteilung von Volker Beck (Bü90/Die Grünen) vom 28.10.2004:

Bundestag entscheidet über Besserstellung von Homo-Paaren

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:

Mit den Lebenspartnerschaftsgesetzüberarbeitungsgesetz kommen wir bei der Gleichberechtigung und beim Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen einen großen Schritt voran! Das Überarbeitungsgesetz ist eine gute Basis, um die Arbeiten beim Ergänzungsgesetz für die Gleichstellung im Steuer- und Beamtenversorgungsrecht aufzunehmen.

Der Bundestag entscheidet am Freitag in Berlin über eine Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner. Dem Parlament liegt ein Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition vor, der weitgehende Angleichungen an das Eherecht vorsieht. Danach sollen Schwule und Lesben künftig beispielsweise das leibliche Kind ihres Partners adoptieren können. Auch sollen eingetragene Lebenspartnerschaften im Unterhaltsrecht und der Hinterbliebenenversorgung der Ehe angeglichen werden. Ferner wird auch für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit des Verlöbnisses eröffnet. Die Neuregelungen, die nicht der Zustimmung des Unions-dominierten Bundesrates bedürfen, sollen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.
 


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