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Pressemitteilung vom 29.10.2004:

Wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Zum heutigen Beschluss des Bundestages, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mehr Rechte zuzugestehen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Erweiterung des Lebenspartner- schaftsgesetzes als wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichstellung. Das neue Gesetz erfüllt zwar noch nicht alle Wünsche, bringt für eingetragene Lebenspartner aber deutliche Verbesserungen. Die wichtigsten Punkte sind die Einbeziehung von Lebenspartnern in die Hinterbliebenenversorgung und die Einführung der Stiefkind- adoption. So wird es künftig möglich sein, das leibliche Kind seines Lebenspartners zu adoptieren. Eine weitere Neuerung ist, dass sich schwule und lesbische Paare künftig verloben können.

Damit die Neuregelung schnell in Kraft treten kann, kommt es jetzt darauf an, dass das zustimmungsfreie Gesetz im Bundesrat keine Verzögerungen erfährt. Der LSVD fordert insbesondere die FDP auf, sich dafür einzusetzen, dass die unionsgeführten Landesregierungen ihre Blockadepolitik aufgeben und das Gesetz zumindest durch Stimmenthaltung passieren lassen.

Danach geht es darum, Mehrheiten für das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz zu gewinnen, das die Bundesregierung demnächst in den Bundesrat einbringen wird. Mit diesem Gesetz sollen Lebenspartnerschaften bei der Erbschafts- und Einkommenssteuer gleichgestellt werden.


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