Pressemitteilung vom 29.10.2004:Wichtiger
Schritt zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Zum heutigen Beschluss des Bundestages, gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnern mehr Rechte zuzugestehen, erklärt Manfred Bruns,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Erweiterung des
Lebenspartner- schaftsgesetzes als wichtigen Schritt auf dem Weg zur
vollen Gleichstellung. Das neue Gesetz erfüllt zwar noch nicht alle Wünsche,
bringt für eingetragene Lebenspartner aber deutliche Verbesserungen.
Die wichtigsten Punkte sind die Einbeziehung von Lebenspartnern in die
Hinterbliebenenversorgung und die Einführung der Stiefkind- adoption.
So wird es künftig möglich sein, das leibliche Kind seines
Lebenspartners zu adoptieren. Eine weitere Neuerung ist, dass sich
schwule und lesbische Paare künftig verloben können.
Damit die Neuregelung schnell in Kraft treten kann, kommt es jetzt
darauf an, dass das zustimmungsfreie Gesetz im Bundesrat keine Verzögerungen
erfährt. Der LSVD fordert insbesondere die FDP auf, sich dafür
einzusetzen, dass die unionsgeführten Landesregierungen ihre
Blockadepolitik aufgeben und das Gesetz zumindest durch Stimmenthaltung
passieren lassen.
Danach geht es darum, Mehrheiten für das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz
zu gewinnen, das die Bundesregierung demnächst in den Bundesrat
einbringen wird. Mit diesem Gesetz sollen Lebenspartnerschaften bei der
Erbschafts- und Einkommenssteuer gleichgestellt werden.
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