Pressemitteilung der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 29.10.2004:Rot-Grün
schließt Gerechtigkeitslücken
bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften
Zum heutigen Beschluss des Bundestages zum Ausbau des
Lebenspartnerschaftsgesetzes erklären Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk,
Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Heute kommen wir auf dem langen Marsch zur Gleichberechtigung einen
großen Schritt voran. Die Rechtsstellung Eingetragener
Lebenspartnerschaften wird deutlich verbessert. Gleichstellung mit der
Ehe gibt es nun zum Beispiel im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in
der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner
haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht,
dass sie auch gleiche Rechte erhalten.
Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt. Wir
ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer
Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem Kindeswohl und sichert die
Kinder rechtlich besser ab.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 hat die Akzeptanz von Lesben und
Schwulen in der Gesellschaft spürbar verstärkt. Es hat sich als
großer gesellschaftspolitischer Erfolg erwiesen. Das sieht man auch
daran, dass die Lebenspartnerschaft heute im Bundestag breitere
Mehrheiten findet als in der vergangenen Wahlperiode.
Das stimmt optimistisch für den anstehenden zweiten Schritt. Nach
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum zustimmungsfreien
Überarbeitungsgesetz wird die Koalition einen neuen Anlauf in Richtung
Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft
auf den Weg bringen. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden
zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel die
Anerkennung im Steuerrecht. Dann können die unionsregierten
Bundesländer zeigen, ob sie aus ihrer Niederlage vor dem
Bundesverfassungsgericht gelernt haben und endlich in der
gesellschaftlichen Wirklichkeit angekommen sind.
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