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Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 23.11.2004:

FDP zieht Koalitionsklausel

Baden-Württemberg muss sich im Bundesrat enthalten. 

Ministerpräsident Erwin Teufel zur Beratung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Kabinett:

„Ehe und Familie sind das Leitbild zwischenmenschlichen Zusammenlebens - nicht die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.“ 

„Die CDU-Regierungsmitglieder lehnen das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das am Freitag im Bundesrat beraten wird, ab. Sie befürworten eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Gesetz zu verhindern. Die FDP-Seite der Landesregierung trägt diese Haltung nicht mit, sie hat deshalb in der heutigen Kabinettssitzung die Koalitionsklausel gezogen und darauf bestanden, dass sich das Land zu diesem Gesetz im Bundesrat der Stimme enthält. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts entgegen der Position der CDU-Regierungsmitglieder am 26. November 2004 ohne Änderungen durch den Bundesrat gebracht wird“, so Ministerpräsident Erwin Teufel nach der Kabinettssitzung am Dienstag (23. November 2004) in Stuttgart. 

Das Gesetz sieht eine weitgehende Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe vor. Dabei geht es insbesondere um die Übernahme des Verlöbnisrechts sowie des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts sowie der Aufhebungsgründe für die Lebenspartnerschaft an die Scheidungsvoraussetzungen bei der Ehe. Außerdem soll der Versorgungsausgleich eingeführt werden und der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden. Neu ist insbesondere die Zulassung der Stiefkindadoption in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

„Die hier vorgesehene Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe widerspricht dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz und der Grundüberzeugung der CDU. Die Ehe ist das Leitbild zwischenmenschlichen Zusammenlebens, was insbesondere durch die Verankerung im Grundgesetz zum Ausdruck kommt“, so Erwin Teufel weiter. „Hier werden die Grenzen zwischen den Lebensformen der Ehe und der Lebenspartnerschaft verwischt. Der Grundrechtsschutz, den allein die Ehe genießt, wird nivelliert“, betonte Erwin Teufel in Stuttgart. „Insbesondere bei der Stiefkindadoption durch Lebenspartner stellt sich doch sehr die Frage, ob noch eine Orientierung am Kindeswohl im Vordergrund steht.“ 

Bei der Stiefkindadoption erlöschen nach dem vorliegenden Gesetz alle Verwandtschaftsbeziehungen zum anderen Elternteil, das Adoptionsverhältnis überdauert ggf. die Lebenspartnerschaft selbst. Nicht berücksichtigt werden damit Tendenzen des Familienrechts, Eltern-Kind-Beziehungen nach Trennung oder Scheidung der Eltern fortbestehen zu lassen. Schon dieses Beispiel zeigt, wie inkonsequent das aktuelle Gesetz ist und wie wenig Rücksicht auf das hohe Gut des Kindeswohls gelegt wird.

„Wir wollen keine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften, wir wollen aber auch keine Diskriminierung der Ehe - eine fast vollständige Gleichstellung beider Lebensformen ist hierfür aber schon der erste Schritt. Ehe und Familie müssen das gesellschaftspolitische Leitbild darstellen“, so Ministerpräsident Erwin Teufel abschließend.

Baden-Württemberg
Staatsministerium
Pressestelle der Landesregioerung

 


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