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Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2004:

Erfolg für die Koalition

Bundesrat gibt grünes Licht zur Erweiterung des Lebenspartnerschaftsrechts

Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zum Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Geschafft! Der Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes kann ohne Verzögerung wie geplant zum 1.1.2005 in Kraft treten. Die Koalition hat sich mit ihrem Zeitplan auch im Bundesrat durchgesetzt. Das ist ein gutes Ergebnis für die Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal für die Bürgerrechte in Deutschland.

Der CDU/CSU ist es nicht gelungen, die Verbesserungen des Lebenspartnerschaftsrechts zu torpedieren. Mit ihrem Widerstand gegen das Gesetz hat die Union erneut gezeigt, dass sie eine einfallslose ideologische Gesellschaftspolitik von vorgestern betreibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe für rechtens erklärt. In der Gesellschaft findet das Lebenspartnerschaftsgesetz große Akzeptanz. Die Union steht mit
ihrer hinterwäldlerischen Fundamentalopposition im Abseits.

Die Koalition bereitet nun als zweiten Schritt ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft vor. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht. Das wird dann die Nagelprobe für die FDP, ob sie im Bundesrat Länderstimmen für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft organisieren kann.

Die Unionsregierten Länder sollten nach ihrer heutigen Niederlage endlich anfangen, ihren Frieden mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu schließen. Wir laden die Union zu einem ernsthaften Dialog ein.

Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das den Bundesrat heute passiert hat, wird die Rechtsstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften deutlich verbessert. Gleichstellung mit der Ehe gibt es z.B. im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten. Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt. Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab.

 


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