Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 26.11.2004:
Erfolg für die Koalition
Bundesrat gibt grünes Licht zur Erweiterung des
Lebenspartnerschaftsrechts
Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zum Ausbau des
Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer:
Geschafft! Der Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes kann ohne Verzögerung
wie geplant zum 1.1.2005 in Kraft treten. Die Koalition hat sich mit
ihrem Zeitplan auch im Bundesrat durchgesetzt. Das ist ein gutes
Ergebnis für die Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal für die
Bürgerrechte in Deutschland.
Der CDU/CSU ist es nicht gelungen, die Verbesserungen des
Lebenspartnerschaftsrechts zu torpedieren. Mit ihrem Widerstand gegen
das Gesetz hat die Union erneut gezeigt, dass sie eine einfallslose
ideologische Gesellschaftspolitik von vorgestern betreibt. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe für
rechtens erklärt. In der Gesellschaft findet das
Lebenspartnerschaftsgesetz große Akzeptanz. Die Union steht mit
ihrer hinterwäldlerischen Fundamentalopposition im Abseits.
Die Koalition bereitet nun als zweiten Schritt ein Ergänzungsgesetz zur
Lebenspartnerschaft vor. Das Ergänzungsgesetz wird die noch
ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel
die Anerkennung im Steuerrecht. Das wird dann die Nagelprobe für die
FDP, ob sie im Bundesrat Länderstimmen für die Gleichstellung der
Lebenspartnerschaft organisieren kann.
Die Unionsregierten Länder sollten nach ihrer heutigen Niederlage
endlich anfangen, ihren Frieden mit der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft zu schließen. Wir laden die Union zu einem
ernsthaften Dialog ein.
Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das
den Bundesrat heute passiert hat, wird die Rechtsstellung Eingetragener
Lebenspartnerschaften deutlich verbessert. Gleichstellung mit der Ehe
gibt es z.B. im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der
Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner
haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht,
dass sie auch gleiche Rechte erhalten. Gleichgeschlechtliche Familien
mit Kindern werden gestärkt. Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von
Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem
Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab.
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