Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom
01.12.2004:
FDP fordert Bundesregierung zur Ratifikation des
Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur
Antidiskriminierung auf
Zu dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention" erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Rainer Funke:
Die FDP-Bundestagsfraktion bringt heute einen Antrag in den Bundestag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert werden kann. Das Zusatzprotokoll enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Das Zusatzprotokoll wurde bereits im Juni 2000 vom Europarat verabschiedet. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnerstaaten. Es ist daher unverständlich, warum Deutschland das Protokoll nach 4 Jahren immer noch nicht ratifiziert und damit in deutsches Recht umgesetzt hat. Es fehlen nur noch die Ratifikationsurkunden von zwei Staaten, damit das Protokoll in Kraft treten kann. Aus Sicht der FDP ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Ratifikation weiter hinauszuzögern. Deutschland hat damit leider die Chance vertan, eine Vorreiterrolle bei der Menschenrechtsarbeit in Europa zu übernehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Zusatzprotokoll in Europa in Kraft treten kann
Das Protokoll sichert die Ausübung aller gesetzlichen Rechte, ohne Diskriminierung aus einem Grund wie dem Geschlecht, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, dem Vermögen, dem Geburts- oder eines sonstigen Status. Niemand darf von einer öffentlichen Stelle, einschließlich der Gerichte, des Gesetzgebers und der Verwaltung, aus einem solchen Grund diskriminiert werden. Das Zusatzprotokoll schreibt das Diskriminierungsverbot als eigenständiges Verbot fest und erweitert es damit zu einem universellen und selbständigen Rechtsgleichbehandlungsgebot. Damit setzt das Zusatzprotokoll erstmals verbindliche Mindeststandards im Bereich der Antidiskriminierung in Europa. Verletzungen können vor den nationalen Gerichten, und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt werden.
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