Pressemitteilung des Arbeitskreises Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr
(AHsAB e.V.) vom 23.12.2004:
Ende des Versteckspiels
Antidiskriminierungsgesetz hilft Soldatinnen und
Soldaten
Der "Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e.V.)"
begrüßt den von der Bundesregierung am 15. Dezember 2004 vorgelegten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes. Besonders die Aufnahme des Artikels 2
"Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierung" (SADG) sowie die in Artikel 3 vorgeschlagenen Änderungen des Soldatengesetzes fördern die Rechtssicherheit bei Benachteiligung wegen der sexuellen Identität oder bei
sexueller Belästigung. Mit dem SADG werden die bisherigen allgemeinen Grundsätze, z.B. Erlass "Umgang mit Sexualität" des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 20.12.2000 und der Ergänzungserlass "Umgang mit Sexualität in der Bundeswehr" vom 19.07.2004 gestärkt.
Wir erwarten ein möglichst schnelles Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes. Nur so sehen wir die Möglichkeit, den bisherigen stillschweigenden
Diskriminierungsversuchen bereits im Entstehen einen Riegel vorzuschieben. Damit eröffnet sich auch den bisher versteckt lebenden oder sich bedeckt haltenden Kameradinnen und Kameraden die Chance, auch im beruflichen Alltag die Normalität des Lebens zu erfahren.
Mit der unmittelbaren Aufnahme der Bestimmungen für Soldatinnen und Soldaten wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, auch die Folgeregelungen in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Streitkräfte zeitgleich mit den übrigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes zu treffen.
Hierbei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses nicht nur aufgrund der
aktiven Arbeit von AHsAB e.V. möglich wurde. Wir bedanken uns daher bei allen, die am Zustandekommen des Regierungsentwurfes beteiligt waren, besonders Herrn Volker Beck, Bundestagsabgeordneter der Partei Bündnis 90/Die Grünen und
seinen Mitarbeitern, sowie den Stellung nehmenden Angehörigen des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Wir erwarten von allen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Parteien und
Gremien, dass sie zu einer zügigen Beratung des Gesetzes beitragen. Wir erwarten vom Dienstherrn der Soldatinnen und Soldaten und den für die Ausbildung
Verantwortlichen, dass sie sich schon jetzt die grundlegenden Aussagen des Gesetzes zu eigen machen und dadurch das Bewusstsein in den Streitkräften für ein
diskriminierungsfreies Miteinander auf und zwischen allen Ebenen, sowie im interkulturellen Dialog zugunsten multinationaler Einsätze fördern.
Hintergrund:
Der "Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr" (AHsAB e.V.)
besteht seit dem Jahre 2002. Als Interessenvertretung der lesbischen und schwulen Soldaten und ziviler Mitarbeiter der Bundeswehr will der Arbeitskreis die Integration gleichgeschlechtlich orientierter Angehöriger der Bundeswehr fördern und zum
Abbau von Diskriminierung durch Anfeindungen oder Mobbing im Alltag der
Bundeswehr beitragen.
Kontakt: www.ahsab.de
oder Telefon: 0700 024 722 38.
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