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Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Justiz vom 28.12.2004:

Landesregierung begrüßt Initiative der Hessischen Unternehmerverbände gegen Antidiskriminierungsgesetz

Wiesbaden.- Die hessischen Minister der Justiz und für Wirtschaft, Dr. Christean Wagner und Dr. Alois Rhiel, haben der Wirtschaft in Hessen die "volle Unterstützung" der Hessischen Landesregierung im Kampf gegen das drohende Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung zugesagt. Sie begrüßten ausdrücklich die heute vorgestellte Initiative der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände. "Die Unternehmen in Hessen können auf die Landesregierung zählen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Freiheit des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs gewahrt wird. Der von der Bundesregierung vorgestellte Entwurf des Anti-Diskriminierungsgesetzes verstößt gegen die Verfassung, insbesondere gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit, den Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes garantiert." 

In Zukunft solle es nach dem Willen von Rot-Grün die Möglichkeit geben, zum Beispiel einen Vermieter mit der Behauptung auf Schadensersatz zu verklagen, er habe wegen des Alters, des Geschlechts, der Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung des Interessenten von dem Abschluss eines Mietvertrages abgesehen, sagte Dr. Rhiel und warnte: "Diese ökonomisch völlig unsinnige Belastung von Vermietern wird den Mangel an bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Mieter in Ballungsräumen noch verschärfen." 

Dr. Wagner sagte, ein besonders bedenklicher Punkt des Gesetzgebungsvorhabens sei die Umkehr der Beweislast. Wenn ein Einzelner eine Benachteiligung glaubhaft mache, müsse der mögliche Vertragspartner den Nachweis führen, dass er keine Benachteiligung aus den genannten Gründen vorgenommen habe. Da dieser Negativ-Beweis in der Praxis schwer zu führen sei, drohten Vermietern, Arbeitgebern und Unternehmen Schadensersatzzahlungen. Von einem lebensnahen und anwenderfreundlichen Gesetz könne keine Rede sein, was schon die Tatsache zeige, dass der Gesetzentwurf 139 Seiten umfasse. 

Der folgende Beispielsfall zeige die Absurdität des sogenannten Antidiskriminierungsgesetzes: Der Vermieter, der mehrere Wohnungen vermietet, hat zwei Interessenten für eine Wohnung, einen Asiaten und einen Italiener. Er entscheidet sich für den Italiener. Der asiatische Interessent klagt und behauptet, er sei wegen seiner Herkunft benachteiligt worden. Im Prozess muss der Vermieter beweisen, dass die behauptete Benachteiligung nicht zutrifft. Gelingt dieser Nachweis nicht, muss der Vermieter Schadensersatz leisten.

Pressesprecher: Dr. Clemens Christmann 
65185 Wiesbaden, Kaiser-Friedrich-Ring 75
Telefon (0611) 815 - 2020
Telefax (0611) 815 - 2227

 


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